Betriebsinhaber, die ihrer ENNI-Meldung bisher nicht nachgekommen sind, erhalten ein Erinnerungsschreiben.
Die Erinnerungsschreiben für Betriebsinhaber, die ihre Aufzeichnungen für das Düngejahr 2025 bisher nicht oder nur unvollständig in ENNI gemeldet haben, wurden am 22.05.2026 versendet.
Für die Erledigung der Meldung gilt die verlängerte Meldefrist bis einschließlich 30. Juni 2026.
Der Meldepflicht unterliegen nach Meldeverordnung grundsätzlich alle Betriebsinhaber, die nach Düngeverordnung aufzeichnungspflichtig sind und deren Betrieb seinen Sitz in Niedersachsen hat. Nähere Informationen finden Sie in unserem online-Artikel ENNI - Meldepflicht, Zugang und Vollmachten : Landwirtschaftskammer Niedersachsen (duengebehoerde-niedersachsen.de) unter Webcode 01035859.
Hier finden Sie weitere Informationen und Anleitungen zum Thema Aufzeichnungs- und Meldepflicht in ENNI:
- ENNI-Videoanleitungen
- Anleitung FLIK-Prüfung und Schlagabgleich
- Anleitung Datenimport aus Ackerschlagkartei und bei Betriebsnummerwechsel
- Anleitung Umstellung des Düngejahrs
- Informationen zur ENNI-Meldepflicht
- Formular für nicht aufzeichnungspflichtige Betriebsinhaber
- Informationen zur Aufzeichnungspflicht nach DüV
Sofern noch nicht geschehen, empfehlen wir Ihnen die Anmeldung beim Newsletter der Düngebehörde. Auf diesem Wege erhalten Sie regelmäßig und zeitnah Informationen zu den ENNI-Updates in Ihrem e-mail-Postfach.
Informationen zu bisherigen ENNI-Updates finden Sie in unserem Programmupdate Mitteilungsarchiv.

