Düngebehörde

ENNI - Erinnerungsschreiben bezüglich Meldung Düngejahr 2024 versendet

Webcode: 01043115
Stand: 27.05.2025

Betriebsinhaber, die ihrer ENNI-Meldung bisher nicht nachgekommen sind, erhalten ein Erinnerungsschreiben mit Nachfrist bis 30.06.2025.

 

Betriebsinhaber, die ihre Aufzeichnungen für das Düngejahr 2024 bisher nicht oder nur unvollständig in ENNI gemeldet haben, erhalten in der 22. Kalenderwoche 2025 ein Erinnerungsschreiben.

Für die Erledigung der Nachmeldung gilt eine Frist bis einschließlich 30. Juni 2025.

Der Meldepflicht unterliegen nach Meldeverordnung grundsätzlich alle Betriebsinhaber, die nach Düngeverordnung aufzeichnungspflichtig sind und deren Betrieb seinen Sitz in Niedersachsen hat. Nähere Informationen finden Sie  in unserem online-Artikel ENNI - Meldepflicht, Zugang und Vollmachten : Landwirtschaftskammer Niedersachsen (duengebehoerde-niedersachsen.de) unter webcode 01035859.

 

Hier finden Sie weitere Informationen und Anleitungen zum Thema Aufzeichnungs- und Meldepflicht in ENNI:

 

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Informationen zu bisherigen ENNI-Updates finden Sie in unserem Programmupdate Mitteilungsarchiv.