Düngebehörde

Service / EDV-Anwendungen

Der 170 N-Rechner - Eine Anwendung zur Berechnung und Dokumentation gem. § 6 (4) DüV

Mit der Novellierung der Düngeverordnung im Mai 2020 ist die Pflicht zur Erstellung eines jährlichen Nährstoffvergleichs entfallen. Damit fehlt vielen Betrieben auch eine Dokumentation zur Einhaltung der Obergrenze für den …

Am Futtertisch des LBZ

N-Ausscheidung von Milchkühen mittels Milchharnstoffgehalt berechnen

Gemäß § 6 Abs. 4 der DüngeVO dürfen im Betriebsdurchschnitt nicht mehr als 170 kg N/ha aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft auf landw. genutzte Flächen aufgebracht werden. Mit zunehmender Intensivierung der …

Umrechnung Großvieheinheiten im Rahmen Aufzeichnungspflicht StoffBilV

Betriebe mit mehr als 50 Großvieheinheiten (GV) und >2,5 GV/ha, bzw. mit >50 GV ohne Fläche sind aufzeichnungspflichtig nach der Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV). Dabei gilt der GV-Schlüssel der Düngeverordnung (D&…

WEB Module StoffBilV

Modul Stoffstrombilanzierung

Die Möglichkeit der Stoffstrombilanzierung für aufzeichnungspflichtige Betriebe ist in WEB-Module Düngung für alle Nutzer freigeschaltet. Mit Hilfe des Programms können landwirtschaftliche Betriebe ihre Nährstoffzufuhren…

WEB-Module Düngung

Die EDV-Lösung für das Nährstoffmanagement auf landwirtschaftlichen Betrieben

Berechnung einer individuellen Stallbilanz

Die Einhaltung der Betriebsobergrenze für Stickstoff, umgangssprachlich "170-N-Grenze", bleibt auch nach der Novellierung der Düngeverordnung vom 30.04.2020 und dem damit verbundenen Wegfall des Nährstoffvergleichs bestehen. …