Düngebehörde

ENNI - Datenimport aus Drittprogrammen

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Import- und Exportfunktionen in ENNI als Schnittstelle zu betriebsinternen digitalen Ackerschlagkarteien und Düngeplanungsanwendungen.

Neben ENNI gibt es eine Reihe von EDV-Programmen, mit denen Düngebedarfsermittlungen (DBE) und N-Obergrenzenberechnungen erstellt bzw. Düngemaßnahmen aufgezeichnet werden können („Drittprogramme“). Damit diese Daten für die Meldung nicht erneut erfasst werden müssen, bietet ENNI als Service für die Betriebsleiter und Berater entsprechende Daten­schnittstellen im XML-Format. Voraussetzung für eine Datenübertragung ist, dass die Softwareanbieter dieser Drittprogramme Datenexport-Möglichkeiten in dem für ENNI definierten Format bereitstellen.

Anleitungen zum XML-Import können Sie unten auf dieser Seite herunerladen. Informationen zur Schnittstellenfreischaltung, zu den  Voraussetzungen, sowie zur programmseitigen Fehlerprüfung (Plausibilitätsprüfung) finden Sie in diesem Artikel.

ENNI bietet in den Bearbeitungsbögen für die Bezugsjahre (Düngejahre DJ) 2021 und 2022 folgende Import- und Exportschnittstellen zum Datenaustausch mit anderen Programmen:   

Schnittstelle ENNI-Programmbereich Freischaltung für ENNI DJ 2021 Freischaltung für ENNI DJ 2022
Import Düngebedarfsermittlung 16.09.2021 30.08.2022
Import Dokumentation der Düngung 01.12.2021 30.08.2022
Import betriebl. N-Obergrenzenberechnung 21.04.2022 30.08.2022
Export Düngebedarfsermittlung 16.09.2021 30.08.2022
Export Dokumentation der Düngung 01.12.2021 30.08.2022
Export betriebl. N-Obergrenzenberechnung  21.04.2022 30.08.2022

Eine Import/Exportfunktion für Düngebedarfsermittlungsdatensätze ist übrigens bereits in den Bearbeitungsbögen für die Düngejahre 2019 und 2020 in ENNI vorhanden gewesen.

Softwareanbieter können sich in unserem ENNI-Schnittstellen-Portal zur Entwicklung der Datenschnittstellen informieren.

 

Ablauf der Freischaltung der Import/Exportfunktionen in ENNI 2021 und 2022 sowie Bereitstellung aus Drittprogrammen

Die Freischaltung der XML-Schnittstellen in ENNI 2021 für die Nutzer erfolgte zeitlich gestaffelt in der Reihenfolge "DBE-Daten > DdD-Daten > N-Obergrenzen-Daten".

Die Import­/Exportfunktionen für reine Düngebedarfsermittlungsdatensätze des Düngejahrs 2021 wurde am 16.09.2021 freigeschaltet. Am 01.12.2021 erfolgte die Erweiterung der Import/Exportfunktion auf kombinierte Datensätze, bestehend aus Düngebedarfsermittlungen und dazugehörigen Düngedokumentationen. Voraussetzung für den Import einer dokumentierten Düngemaßnahme ist dabei die Mitlieferung der DBE-Grunddaten für den Schlag und die Kultur, zu der die Düngung ausgebracht wurde.

Als letzter Baustein der Import/Exportschnittstelle wurde am 21.04.2022 die Möglichkeit zum Datenimport von Grunddaten zur betriebl. N-Obergrenzenberechnung freigeschaltet. Auch für den Import von N-Obergrenzen-Grunddaten ist die Mitlieferung der DBE-Grunddaten Voraussetzung.

Im Bearbeitungsbogen 2022 sind die oben genannten Import- und Exportmöglichkeiten seit dem 30.08.2022 vorhanden.

Inwiefern Hersteller von Drittprogrammen Datenaustauschfunktionen anbieten, die Daten für ENNI liefern oder Daten aus ENNI verarbeiten können, müssen die Nutzer beim jeweiligen Anbieter in Erfahrung bringen. Hierzu liegt der Düngebehörde kein vollständiger Überblick vor. 

 

Voraussetzungen und Durchführung eines Datenimports nach ENNI

Importe nach ENNI können einmalig als Gesamt- oder einmalig als Teilimport durchgeführt werden, wobei die Teilbereiche hierachisch aufeinander aufbauen. Hintergrund ist, dass Düngedokumentation und auch N-Obergrenzenberechnung in ENNI die Schlagliste der Düngebedarfsermittlung nutzen.

Dokumentierte Düngungen können daher nur zusammen mit den dazugehörigen Düngebedarfsermittlungsdaten übertragen werden und müssen in einer XML-Datei vorliegen, die einmalig importiert werden kann. Ebenso können die Daten zur betriebl. N-Obergrenzenberechnung nur zusammen mit den Düngebedarfs- und Düngedaten in einer Datei übertragen werden.

Demgegenüber können aber als Teilimport einmalig Düngebedarfsermittlungdatensätze ohne Düngedokumentation und ohne N-Obergrenzenberechnung bzw. Düngebedarfs- und Düngedokumentationsdatensätze ohne N-Obergrenzenberechnung übertragen werden. Fehlende Daten müssen in diesen Fällen nach dem Import in ENNI allerdings manuell ergänzt werden (s.u. Ablauf eines Teilimports).

Dem Anwender steht die Importfunktion auf Ebene des Einzelbetriebes über den Import-Knopf in der Übersicht der Düngebedarfsermittlungen zur Verfügung. Allerdings nur, wenn sich die DBE für den Bezugszeitraum noch im Status „unbearbeitet“ befindet. Sollen bereits erfasste Daten durch einen Import ersetzt werden, müssen Sie diese vor dem Import per Stornierung löschen. 

Düngebedarfsermittlungsdaten (DBE), Düngedaten (DdD) und Daten zur N-Obergrenzenberechnung (170N) können pro Düngejahr nur einmalig gemeinsam eingelesen werden. Soll der Importvorgang mit neuen Daten wiederholt werden, muss der Bearbeitungsbogen daher aus der Übersicht der Düngebedarfsermittlungen heraus per Stornierung zuvor erneut gelöscht werden.

Zu beachten ist, dass über die Importschnittstellen ausschließlich Grunddaten für die Berechnung des Düngebedarfs bzw. der betriebl. N-Obergrenze übermittelt werden können. Die Berechnung erfolgt in ENNI ausschließlich mit den hier hinterlegten Berechnungsregeln.

Zur Anleitung XML-Import DBE, DdD und 170N (pdf-Datei). 

 

Ablauf der Import-Plausibilitätsprüfung

Bei der händischen Erfassung der DBE, der Düngedokumentation sowie der N-Obergrenzenberechnung in ENNI werden die Eingabefelder und deren Inhalte über Abhängigkeiten und Plausibilitätsprüfungen so gesteuert, dass nur vollständige und fachlich richtige Eingaben zu einer Ergebnisberechnung und Meldung führen. Damit über den Datenimport ebenso nur fehlerfreie Angaben übermittelt werden können, durchläuft auch jeder Datenimport eine Plausibilitätsprüfung.

Nach dem Hochladen der XML-Datei aus dem Drittprogramm vom lokalen PC (und vor der Übernahme nach ENNI) werden folgende Punkte geprüft:

  1. Stimmt das XML-Format mit der Schnittstellendefinition überein und wurde das XML-Schema eingehalten?
  2. Sind die Mindestanforderungen bei der Datenbereitstellung eingehalten, das heißt sind alle benötigten Pflichtfelder gefüllt? Beispiel: ein Datensatz ohne Betriebsnummer oder ein Schlag ohne Schlagnummer können nicht eingelesen werden.
  3. Entsprechen die Stammdatensätze der Schnittstellendefinition und sind diese eindeutig identifizierbar? Beispiel: unbekannte Fruchtart oder ein fehlerhaftes Düngemittel können nicht eingelesen werden.

Erfüllt die Import-XML die Grundanforderungen, wird in einem zweiten Schritt die Einhaltung der Eingaberoutinen überprüft. Zum Beispiel können bei der DBE in ENNI auf einem Ackerbauschlag nicht zwei Früchte mit dem Merkmal "Hauptfrucht" eingetragen werden. Befindet sich in der XML-Importdatei ein Schlag mit diesem Konflikt, können die Daten für diesen Einzelschlag nicht gespeichert und deshalb nicht übernommen werden.

 

Ablauf eines Teilimport von unvollständigen Daten

Wenn eine Importdatei die Prüfung durchlaufen hat, wird ggf. ein Negativ-Protokoll als PDF-Dokument ausgegeben. Dieses *.pdf enthält Informationen zu den Datensätzen, die beim Import nicht übernommen wurden. Damit kann der Anwender nachvollziehen, bei welchen Datensätzen Unstimmigkeiten gefunden wurden, z.B. auf Ebene des Einzelschlags. Der Anwender kann nun entscheiden, ob er einen „Teilimport“ durchführen und die fehlenden Daten in ENNI nacherfassen oder den Import abbrechen möchte, um die Daten im Ausgangssystem richtig zu stellen.

Ob Daten importiert werden können, ist dabei von ihrer Hierarchie abhängig. So ist es möglich, trotz fehlerhafter Kulturdaten einen Einzelschlag zu importieren - stimmen demgegenüber die Einzelschlagdaten nicht, können die zugehörigen Kulturdaten nicht übernommen werden. Ebenso können Schlag- und Kulturdaten oder Düngemittel ohne Düngemaßnahme importiert werden, nicht aber Düngemaßnahmen ohne Schlag-, Kultur-, oder Düngemitteldaten.

Beispiel für einen gezielten Teilimport: Werden nur Daten zur Düngebedarfsermittlung nach ENNI importiert, können Düngemaßnahmen oder Grunddaten zur N-Obergrenzenberechnung anschließend in der ENNI Oberfläche nachgepflegt werden, wobei im Programmbereich zur N-Obergrenzenberechnung ein Direktabruf von Tier- und Wirtschaftsdüngermeldungen aus den jeweiligen Melderegistern verfügbar ist.

 

Ablauf der Datenübernahme in die ENNI-Datenbank mit Historisierung

Aus der XML-Datei werden beim Import automatisch zwei identische ENNI-Düngejahrs-Bögen erzeugt. Dabei wird der importierte Inhalt von ENNI einmal als Bogen mit dem Status „Importiert“ gespeichert und kann nicht verändert werden. So kann zu einem späteren Zeitpunkt noch nachvollzogen werden, welche Angaben bei der Datenübernahme aus der XML-Datei vorlagen und welche Angaben ggf. nach dem Import überarbeitet wurden. Dieser Bogen mit dem Status "Importiert" wird nach dem Import in der Übersicht standardmäßig nicht angezeigt, kann aber vom Anwender eingeblendet werden. Gleichzeitig erzeugt ENNI einen zweiten Bogen des importierten Inhalts mit dem Status „In Bearbeitung“. Dieser zweite Bogen wird nach dem Import in der Übersicht angezeigt und dient zur weiteren Bearbeitung und anschließenden Meldung. Hier durchlaufen importierte Datensätze bei der Ergebnisausgabe und Meldung dann die gleichen Prüf- und Berechnungsroutinen wie manuelle Eingaben.

 

Export aus ENNI für Drittprogramme

Neben der Importfunktion steht auch die Möglichkeit eines Exports der in ENNI erfassten Ausgangsdaten für die Düngebedarfsermittlung sowie der dazu erfassten Düngedaten zur Verfügung. Die Exportschnittstelle generiert XML-Dateien analog zum Import. Diese XML-Exportdateien können vom ENNI-Anwender zur Datenmigration von Grunddaten zu betriebsinternen Drittprogrammen und zur Datensicherung genutzt werden. Eine weitere Möglichkeit ist die Datenmigration von ENNI nach ENNI bei Neuvergabe einer Betriebsnummer (Umfirmierung).

 

Eine Schritt-für-Schritt Anleitung zum Import von Düngebedarfsermittlungs-, Düngedokumentations-, und N-Obergrenzendatensätzen 2022 im Teil- oder Gesamtpaket via XML können Sie hier herunterladen.

Außerdem finden Sie hier eine Anleitung zur Datenmigration von ENNI nach ENNI bei Neuvergabe einer Betriebsnummer im Rahmen einer Umfirmierung.

Kontakte


ENNI Hotline

0441 801-660

enni~lwk-niedersachsen.de

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