Düngebehörde Niedersachsen

ENNI: Vereinfachung der Meldungen zur Düngung
Neue Entlastung bei der Düngemeldung: Bürokratieabbau wird erprobt Niedersachsen testet für die Meldetermine 2026 und 2027 ein vereinfachtes Meldeverfahren: Landwirtschaftliche Betriebe können den Nährstoffeinsatz erstmals optional auch gesammelt auf Betriebsebene melden – bei unverändert geltender schlagbezogener Dokumentationspflicht auf dem Betrieb. Gleichzeitig entfällt für teilnehmende Betriebe die Meldepflicht für das Weidetagebuch. Ergänzt wird die Erprobungsphase durch eine verlängerte Meldefrist bis zum 30. Juni.

Gut vorbereitet in die Verbringungssaison: Das sollten Betriebe jetzt zum Meldeprogramm für Wirtschaftsdünger wissen
In der Verbringungssaison rückt das Meldeprogramm für Wirtschaftsdünger wieder in den Fokus. Damit alle Meldungen reibungslos funktionieren, lohnt sich ein Blick auf wichtige Funktionen wie den praktischen Benachrichtigungsservice zum Meldungsabgleich, die digitale Deklarationserstellung und die E-Rechnung für Meldegebühren. Der Beitrag zeigt, wie Betriebe ihre Prozesse effizienter gestalten, Fristen sicher einhalten und digitale Möglichkeiten optimal nutzen können.

Merkblatt "Wie gelingt Wasserschutz in der Landwirtschaft?"
Wie lassen sich Stickstoffausträge reduzieren und das Grundwasser schützen? Das Merkblatt fasst die wichtigsten Ergebnisse langjähriger Feldversuche zusammen und zeigt praxisnahe Wege für eine zukunftsfähige, grundwasserschonende Landwirtschaft auf.

Merkblatt zum Import von Wirtschaftsdüngern und organischen Stoffen aus dem Ausland
Die Importanfragen für Wirtschaftsdünger und organische Stoffe nehmen zu. Ein Merkblatt informiert über die rechtlichen Anforderungen, Zuständigkeiten und Genehmigungspflichten beim Import aus dem Ausland nach Niedersachsen:

BVerwG-Urteile: Auswirkungen auf Düngeregelungen in Roten/Gelben Gebieten
Aufgrund der jüngsten BVerwG-Urteile wird der Vollzug der besonderen Anforderungen in ausgewiesenen Gebieten, einschließlich der mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebiete, ausgesetzt. Dies umfasst auch die zusätzlichen oder abweichenden Maßnahmen. Betriebe werden jedoch gebeten, sich freiwillig an zusätzliche Auflagen zu halten. Die Einhaltung der Düngeverordnung (DüV) wird weiterhin überwacht, unabhängig von den spezifischen Vorgaben für Rote/Gelbe Gebiete.

