Düngebehörde Niedersachsen

Verschiebung der Düngesperrfrist auf Grünland eingeschränkt möglich
Wie bereits in den vergangenen Jahren bietet die Düngeverordnung den Landwirten die Möglichkeit, die Sperrfrist zu verschieben, wenn die Belange des Boden- und Gewässerschutzes dem nicht entgegenstehen. Eine Sperrfristverschiebung ist aber grundsätzlich nur auf Grünland und Flächen mit mehrjährigem Feldfutterbau, nicht auf Ackerland, möglich. Wichtig: Antragstellung muss bis zum 08. Oktober erfolgen!

ENNI-Update 31.08.2023 – Meldefunktion WJ 22/23 sowie DBE und DdD 2024 freigeschaltet
Meldefunktion für Wirtschaftsjahr 2022/2023 sowie Bögen zur Berechnung der Düngebedarfsermittlung 2024 und Düngedokumentation 2024 jetzt verfügbar. Funktion zur automatischen Programmabmeldung bei Inaktvität erweitert.

Hinweise zur Verwertung von Grünguthäcksel auf ackerbaulich oder gärtnerisch genutzten Böden
Bestimmte Bioabfälle können gemäß Bioabfallverordnung (BioAbfV) von der zuständigen Abfallbehörde im Einvernehmen mit der Düngebehörde im Rahmen der regionalen Verwertung von Behandlungs- und Untersuchungspflichten freigestellt werden.
Nmin-Richtwerte zur Vorplanung der N-Düngebedarfsermittlung 2024
Ein wesentlicher Bestandteil zu Ermittlung des N-Düngebedarfs ist der im Boden verfügbare mineralische Stickstoff (Nmin). Bis die aktuellen Nmin-Werte im kommenden Frühjahr zu Vegetationsbeginn vorliegen, können Sie bei der Vorplanung mit den fünfjährigen Mittelwerten die N-Düngebedarfsermittlung erstellen. Hierfür können Sie die Artikel bereitgestellten Nmin-Richtwerte verwenden:

Düngebedarfsermittlung bei Erdbeeren nach der Ernte und bei Herbstpflanzungen
Zur DBE von Erdbeeren, die im Sommer und Herbst gedüngt werden sollen, wird in Niedersachsen zwischen Herbstpflanzungen ohne Ernte und überwinternden Anlagen unterschieden. Beachten sie hierbei, dass immer ein eigener Nmin-Wert (0-30 cm) für die DBE ermittelt werden muss, da hierfür keine Richtwerte veröffentlicht werden. Diese Pflicht gilt unabhängig von einer Einstufung als Grünes oder Rotes Gebiet.

Nitratbelastete Gebiete – Kabinett gibt Änderungsverordnung für die Verbandsbeteiligung frei
Presseinformation der Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung: "Die Landesregierung hat am (heutigen) Montag eine geänderte „Niedersächsische Verordnung über düngerechtliche Anforderungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen durch Nitrat oder Phosphat“ (kurz NDüngGewNPVO) zur Verbandsbeteiligung freigegeben."

Zwischenfruchtanbaugebot in Roten Gebieten und Niederschlagsmengen
Nach § 13a (2) Nr. 7 gilt für Flächen in Roten Gebieten ein Zwischenfruchtanbaugebot, wenn die nachfolgende Sommerung im Folgejahr gedüngt werden soll. Eine Ausnahme von der Regelung besteht, wenn die Flächen in Gebieten liegen, in denen der jährliche Niederschlag im langjährigen Mittel weniger als 550 mm pro Quadratmeter beträgt.

Übersicht zu den geltenden Sperrfristen Herbst/Winter 2023/2024
Welche Sperrfrist ist wo einzuhalten? Durch die verschiedenen Regelungen in der Düngeverordnung (DüV) und der Landesdüngeverordnung (NDüngGewNPVO) ist es schwierig einen Überblick über die einzuhaltenden Sperrfristen zu behalten. Die Düngebehörde bietet Ihnen mit einer Tabelle einen Überblick über die im Herbst/Winter 2023/2024 einzuhaltenden Sperrfristzeiträume

Begrenzung der Düngung im Sommer/Herbst 2023
Worauf ist aus rechtlicher Sicht zu achten, wenn im Herbst nach Ernte der Hauptfrucht gedüngt werden soll? Die bereits bekannten düngerechtlichen Regeln für die Herbstdüngung bleiben weiterhin bestehen, darüber hinaus gelten in nitratbelasteten (roten) Gebieten für die Herbstdüngung zusätzliche Vorgaben der bundesweit geltenden Düngeverordnung.