Die Klärschlammberichte aus Niedersachsen werden seit vielen Jahren durch die Landwirtschaftskammer Niedersachsen und seit 2017 durch die Düngebehörde erstellt. Nun stehen die Berichte der letzten vier Jahre aus Niedersachsen auch…
Änderung der Berichtspflicht für die EU-Klärschlammrichtlinie
Aufgrund von Vorgaben der EU-Kommission zu den Berichtspflichten der Mitgliedsstaaten, müssen von 2022 an die mit Klärschlamm gedüngten Flächen an die EU gemeldet werden.
Kennzeichnungsbeispiele für Klärschlämme
Klärschlämme, die als Düngemittel in Verkehr gebracht werden, müssen nach den Vorgaben der Düngemittelverordnung (DüMV) vom 05.12.2012, zuletzt geändert am 02.10.2019 gekennzeichnet werden.