Düngebehörde

Die Umsetzung der Düngeverordnung im Erdbeeranbau

Webcode: 01041600 Stand: 13.03.2023

Der Erdbeeranbau unterliegt der DüV, insbesondere auf Erdbeerflächen im Freiland, wo die Pflanzen im gewachsenen Boden wurzeln. Dies gilt auch, wenn die Düngung der Erdbeeren über Bewässerungsschläuche erfolgt (Fertigation).

Werden Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an Stickstoff oder Phosphat ausgebracht, ist eine Düngebedarfsermittlung zu erstellen. Wie bei den anderen Ackerkulturen auch, muss mindestens alle 6 Jahre der P-Gehalt aller Schläge durch eine Bodenprobe ermittelt werden. Dies gilt nicht für Schläge, die kleiner als 1 ha sind.

Erdbeerpflanze
ErdbeerpflanzeFelix Koschnick

 

Ausnahme von den Regelungen der DüV

Wenn der Erdbeeranbau in geschlossenen und bodenunabhängigen Kulturverfahren, auf Gewächshausflächen oder auf Flächen unter stationären Folientunneln (Standzeit von mindestens einem Jahr) stattfindet, die durch eine gesteuerte Wasserzufuhr mit Wasser versorgt werden und so eine Auswaschung von Nährstoffen verhindert wird, ist er von den Regelungen der DüV ausgenommen.

 

Sperrfristen

  • zu Gemüse, Erdbeeren und Beerenobst vom 01. Dezember bis 31. Januar in Grünen und Roten Gebieten
  • für Mist von Huf- oder Klauentieren, Kompost, Pilzsubstrat, Klärschlammerde und Grünguthäcksel: im Roten Gebiet vom 01. November bis 31. Januar und im Grünen Gebiet vom 01. Dezember bis 15. Januar.
  • Düngemittel mit wesentlichem Gehalt an Phosphat (> 0,5 % P2O5 i. TM.) vom 01. Dezember bis 15. Januar in Grünen und Roten Gebieten. In Gelben Gebieten vom 01. Dezember bis 15. Februar. Es sind immer beide Gebietskulissen zu beachten. Die strengere Vorgabe ist einzuhalten.

Weitere Informationen zu den Sperrfristen finden Sie auf unserer Homepage in dem Artikel „Übersicht zu den geltenden Sperrfristen“ (Webcode: 01040958).

Düngebedarfsermittlung

Bei der Erstellung der DBE können im Grünen Gebiet bei einer Düngung im Februar die Nmin-Richtwerte für „Anderes Wintergetreide“ genutzt werden. Analog dazu sind bei einer Düngung im März die Nmin-Werte für frühe Sommerungen, bei einer Düngung im April/Mai die Nmin-Richtwerte späte Sommerung zu verwenden. Für alle späteren Düngemaßnahmen (Herbstdüngung) sind eigene Nmin-Proben zu ziehen.
Im Roten Gebiet sind eigene Nmin-Proben verpflichtend. 

Da es sich beim Erdbeeranbau nicht um eine Fruchtfolge Gemüse nach Gemüse handelt, dürfen keine Nitratschnelltests verwendet werden.

Dokumentation der Düngung

Wenn der Erdbeeranbau unter die Regeln der DüV fällt, müssen die Düngemaßnahmen wie bei Ackerkulturen spätestens zwei Tage nach der Durchführung dokumentiert werden. Darunter fällt auch die Ausbringung von flüssigen Blattdüngern.

Bei fertigierten Erdbeeren, wo tagtäglich gedüngt wird, kann die Menge der ausgebrachten Nährstoffe am Ende des Fertigationsabschnitts dokumentiert werden.

Erdbeeranbau in ENNI

Es gibt in ENNI drei Verfahren zum Erdbeeranbau, die beide einen Düngebedarf haben:

Erdbeere (Frühjahr):            Ertrag 140 dt/ha, 60 kg N/ha Bedarf

Erdbeere (nach Ernte):        Ertrag 140 dt/ha, 60 kg N/ha Bedarf

Erdbeere (Pflanzung):         Ertrag     0 dt/ha, 60 kg N/ha Bedarf

Auch wenn im Herbst (Erdbeere (Pflanzung)) keine Ernte stattfindet und somit kein Entzug ausgewiesen werden kann, wird die Düngung benötigt, um den Wiederaustrieb und die Ertragsfähigkeit der Pflanzen zu erhalten.

Ob die Erdbeeren fertigiert, oder mit festem Handelsdünger gedüngt werden, wird ebenso wie die Pflanzenherkunft (Frigo, Remontierer…) nicht unterschieden.

Gedacht sind diese Verfahren für folgende Kultursysteme:

Schema DBE im Erdbeeranbau nach Anbauverfahren
Schema DBE im Erdbeeranbau nach AnbauverfahrenLars Henneke

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zusätzlich gibt es noch die Pflanzenvermehrung, die durch folgendes Verfahren dargestellt wird:

Erdbeeren, Vermehrung:                Ertrag 350 dt/ha, 210 kg N/ha Bedarf

 

Kontakte


Düngebehörde

0441 801-750

duengebehoerde~lwk-niedersachsen.de

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