Düngebehörde

Ausführungshinweise zur Frühjahrs-Nmin-Beprobung

Webcode: 01039497 Stand: 12.12.2022

Die neue Landesdüngeverordnung (NDüngGewNPVO) gibt vor, dass vor dem Aufbringen wesentlicher Mengen an Stickstoff der im Boden verfügbare Stickstoff (Nmin) auf Ackerflächen in roten Gebieten durch eigene Probenahme zu ermitteln ist. Die Ausführungshinweise gelten in gleicher Weise für die eigenständige Nmin-Beprobung in grünen Gebieten. 

Nmin Probenahme Vegetationsbeginn
Nmin Probenahme VegetationsbeginnGerald Burgdorf
Dazu sind folgenden Punkte zu beachten:

  • Jährlich vor der ersten N-Düngungsmaßnahme muss der Nmin-Gehalt im Boden bestimmt werden. Eine Verwendung von Richtwerten ist nicht mehr möglich.
  • Die Ermittlung des aktuellen Nmin-Wertes muss auf jedem Schlag bzw. für jede Bewirtschaftungseinheit erfolgen.
  • Folgende Faktoren müssen bei der Bildung von Bewirtschaftungseinheiten berücksichtigt werden (vgl. anliegendes Schema):
    • Gleiche Hauptbodenart
    • Gleiche Vor- und Hauptfrucht

Beispiel zur Bildung von BWE
Beispiel zur Bildung von BWEKaren Peters

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  • Die Nmin-Probenahmetiefe beträgt für alle Kulturen 0-90 cm. Die Probenahme und Nmin-Gehaltsbestimmung hat in drei Schichten zu erfolgen (0-30 cm, 30-60 cm, 60-90 cm).
  • Bei bestimmten Standortbedingungen ist auch eine Probenahme in nur 0-60 cm zulässig:
    • Flachgründige Böden
    • Drainierte Flächen: hier ist für die Schicht von 60-90 cm der Richtwert der Landwirtschaftskammer Niedersachsen zu verwenden.
    • Bei Gemüsekulturen sind die Probenahmetiefen gem. Anlage 4 Tab. 4 DüV zu beachten.
  • Außerdem müssen die frühestmöglichen Probenahmetermine berücksichtigt werden:
    • Winterungen: 01.01.
    • Frühe Sommerungen: 15.02.
    • Späte Sommerungen: 15.03.
  • Ein Nmin-Untersuchung wird nur anerkannt, wenn sie in einem hierfür akkreditieren Labor durchgeführt wurde. Eine Liste der für Nmin-Untersuchungen akkreditieren Labore kann auf der Website der Deutschen Akkreditierungsstelle eingesehen werden: https://www.dakks.de/de/akkreditierte-stellen-suche.html. Nach Eingabe des Suchbegriffs „Bestimmung von mineralischem Stickstoff“" werden die akkreditierten Labore angezeigt. Die Auswahl der Labore ist nicht auf Niedersachsen beschränkt.

Ausgenommen von dieser Regelung sind Grünlandflächen, Dauergrünlandflächen und Flächen mit mehrschnittigem Feldfutterbau (siehe auch Für welche Kulturen muss kein Nmin-Wert bei der DBE berücksichtigt werden?).

 

Kontakte


Düngebehörde

0441 801-750

duengebehoerde~lwk-niedersachsen.de

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