Nitratschnelltests im Gemüsebau
Beim Anbau von Gemüse nach Gemüse im selben Jahr ist die Ermittlung des im Boden verfügbaren Stickstoffgehaltes (Nmin) mittels einer repräsentativen Bodenprobe durch die Düngeverordnung vorgegeben.
Zu Beginn des Kalenderjahres (erste Probe) muss die Ermittlung des Stickstoffs zwingend über eine nasschemische Untersuchung erfolgen, alternativ können im grünen Gebiet die landesweiten Nmin-Richtwerte genutzt werden.
Die Nitratschnelltests können erst zur zweiten Probe statt einer Laboruntersuchung genutzt werden. Die Messung muss entsprechend des beigefügten Protokolls dokumentiert werden. Die Arbeitsschritte und Berechnungen sind ordnungsgemäß nach den hier genannten Vorgaben auszuführen.
Die Hinweise zur Anwendung sowie das Probenahmeprotokoll für den Nitratschnelltest finden Sie im Downloadbereich.
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