Düngebehörde Niedersachsen

Ausgleich für Glyphosatverbot in Wasserschutzgebieten
Der Einsatz von Glyphosat ist in festgesetzten Wasserschutzgebieten (WSG) seit dem 08.09.2021 verboten. Durch dieses Verbot in WSG kann ein wirtschaftlicher Nachteil entstanden sein, der nach Auffassung des Niedersächsischen Umweltministeriums ausgleichsfähig ist. Der Ausgleich kann beim zuständigen Wasserversorgungsunternehmen beantragt werden. Nähere Informationen finden Sie hier:

Wasserschutz im Fokus: Impressionen der Feldtage im Oktober
Zwischenfrüchte lockten zum Informationsaustausch auf die Flächen der Feldversuche zu Düngerecht und Wasserschutz - viel los an den Versuchsstandorten der landesweiten Aufgaben. Zwei Veranstaltungen in Wehnen und eine in Schwüblingsen standen im Oktober im Fokus:

Übersicht zu den geltenden Sperrfristen Herbst/Winter 2023/2024
Welche Sperrfrist ist wo einzuhalten? Durch die verschiedenen Regelungen in der Düngeverordnung (DüV) und der Landesdüngeverordnung (NDüngGewNPVO) ist es schwierig einen Überblick über die einzuhaltenden Sperrfristen zu behalten. Die Düngebehörde bietet Ihnen mit einer Tabelle einen Überblick über die im Herbst/Winter 2023/2024 einzuhaltenden Sperrfristzeiträume

Nmin-Richtwerte zur Vorplanung der N-Düngebedarfsermittlung 2024
Ein wesentlicher Bestandteil zu Ermittlung des N-Düngebedarfs ist der im Boden verfügbare mineralische Stickstoff (Nmin). Bis die aktuellen Nmin-Werte im kommenden Frühjahr zu Vegetationsbeginn vorliegen, können Sie bei der Vorplanung mit den fünfjährigen Mittelwerten die N-Düngebedarfsermittlung erstellen. Hierfür können Sie die Artikel bereitgestellten Nmin-Richtwerte verwenden:
Nitratbelastete Gebiete: Kabinett beschließt Änderungsverordnung - Inkrafttreten am 17.11.2023
Die Landesregierung hat am Dienstag, dem 10.10.23, die geänderte „Niedersächsische Verordnung über düngerechtliche Anforderungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen durch Nitrat oder Phosphat“ beschlossen. Durch die geänderte Verordnung kommt es zu einer Vergrößerung der Gebietskulisse. Nähere Einzelheiten erhalten Sie hier: