Im Downloadbereich dieses Artikels finden Sie Tabellen mit Anfallzahlen für Nährstoffe, Gülle, Mist und Jauche sowie Hinweise zur Berechnung der 170-N-Grenze gemäß Düngeverordnung (DüV). Grundlage sind die offiziellen Vorgaben der DüV und des DLG-Bandes 199. Es wurden neue Verfahren in der Rinderhaltung (auf Basis der DLG-Merkblätter 444 und 462), in der Schweinehaltung (auf Basis des DLG Merkblatt 418) und in der Pferdehaltung (auf Basis des DLG Merkblatt 490/2. Auflage) aufgenommen.

Für die Berechnung der Gesamtstickstoffmenge gemäß DüV § 6 Abs. 4 (max. 170 kg Gesamtstickstoff je Hektar und Jahr) dürfen bei Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft einschließlich Weidegang sowie Gärrückständen aus Biogasanlagen lediglich Stall- und Lagerungsverluste abgezogen werden (siehe Tabelle 1, Spalten 2 und 3). Bei Analysewerten von Gärresten sind diese Verluste bereits berücksichtigt und können daher nicht erneut abgezogen werden.
Tabelle 1: Kennzahlen für die sachgerechte Bewertung zugeführter Stickstoffdünger1 (gemäß Anlage 2 DüV vom 30.04.2020)
| Anzurechnende Mindestwerte in Prozent der Ausscheidungen an Gesamtstickstoff in Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft und andere Kenngrößen | |||
| 1 | Ausbringung nach Abzug der Stall- und Lagerungsverluste |
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| 2 | Tierart/Verfahren | Gülle, Gärrückstände | Festmist, Jauche, Weidehaltung² |
| 3 | 1 | 2 | 3 |
| 4 | Rinder | 85% | 70% |
| 5 | Schweine | 80% | 70% |
| 6 | Geflügel | 60% | |
| 7 | andere Tierarten (z.B. Pferde, Schafe) | 55% | |
| 8 | Betrieb einer Biogasanlage | 95% | |
| 1) Basis: Stickstoffausscheidung abzüglich der Lagerungsverluste bzw. Ermittlung des Stickstoffgehaltes vor der Ausbringung. 2) Weidetage sind anteilig zu berechnen. Über die Weidehaltung sind geeignete Aufzeichnungen zu führen, die der nach Landesrecht zuständigen Stelle auf Verlangen vorzulegen sind. |
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Aktuelles:
Neue Verfahren ab Düngejahr 2026:
- in der Rinderhaltung (auf Basis der DLG-Merkblätter 444 und 462),
- in der Schweinehaltung (auf Basis des DLG Merkblatt 418)
Neue Richtwerte in der Schweinehaltung ab Düngejahr 2025 - in der Pferdehaltung (auf Basis des DLG Merkblatt 490/2. Auflage)
Neue Verfahren in der Pferdehaltung ab Düngejahr 2026 : Landwirtschaftskammer Niedersachsen


