Das DLG-Merkblatt 444 behandelt die Berücksichtigung von Stickstoff- (N) und Phosphor- (P) reduzierten Fütterungsverfahren bei den Nährstoffausscheidungen von Milchkühen. Für landwirtschaftliche Betriebe, die eine stickstoff- (N) und phosphorreduzierte (P) Milchviehfütterung umsetzen möchten, ist eine präzise und nachvollziehbare Dokumentation unerlässlich. Besonders wenn die Fütterung an den Laktationsverlauf angepasst und auf betriebsindividuelle Daten abgestimmt wird, sind klare Nachweise entscheidend.
In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Daten und Unterlagen bereitgestellt werden müssen, um ein solches Fütterungskonzept transparent im Rahmen der düngerechtlichen Dokumentation darzustellen.

Tabelle 1: Mittlere Nährstoffausscheidung von Milchkühen je belegtem Stallplatz bei N/P-reduzierter Fütterung (DLG Merkblatt 444)
| Erläuterung Produktionsverfahren | Nährstoffausscheidung | ||
| N-Brutto | P2O5 | ||
| [kg/belegtem Platz und Jahr] | [kg/belegtem Platz und Jahr] | ||
| Maisbetonte Grobfutterration, ohne Weidegang, N/P-reduzierte Fütterung |
6.000 kg Milch p.a. | 91 | 32 |
| 8.000 kg Milch p.a. | 105 | 37 | |
| 10.000 kg Milch p.a. | 115 | 40 | |
| 12.000 kg Milch p.a. | 130 | 45 | |
| Grasbetonte Grobfutterration, ohne Weidegang, N/P-reduzierte Fütterung |
6.000 kg Milch p.a. | 96 | 33 |
| 8.000 kg Milch p.a. | 107 | 36 | |
| 10.000 kg Milch p.a. | 119 | 40 | |
| 12.000 kg Milch p.a. | 131 | 45 | |
Für landwirtschaftliche Betriebe, die eine Fütterung mit reduziertem Stickstoff- (N) und Phosphorgehalt (P) umsetzen möchten, ist eine präzise und transparente Dokumentation von entscheidender Bedeutung.
Wichtig zu wissen: Die Entscheidung für ein N- und P-reduziertes Verfahren muss bereits zu Beginn des Düngejahres getroffen werden. Nur so können alle notwendigen Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten korrekt erfüllt werden. Eine nachvollziehbare Dokumentation ist zur Darstellung des einzelbetrieblichen Nährstoffmanagements notwendig. Dies ist Voraussetzung für die richtige Einordnung des Betriebes (Leistungsklasse, Futtergrundlage).
Nachweis einer N- und P-reduzierten Fütterung
Folgende Unterlagen müssen hierfür bereitgestellt werden:
(Quelle: Merkblatt 444 der DLG)
1. Betriebsindividuelle Futteranalysen aller relevanten Grobfuttermittel mit Einsatzmengen größer 2,5 kg TM in der Tagesration. Bei Einsatzmengen kleiner 2,5 kg TM je Tier und Tag sind eine TM-Bestimmung vorzunehmen und die tabellierten Nährstoffgehalte auf den ermittelten TM-Gehalt umzurechnen.
2. Rationsberechnungen für unterschiedliche Grobfuttermittel auf Basis der Futteranalysen, differenziert nach Leistungshöhe und Laktationsstand. Die auf Grundlage eines gewogenen Mittelwertes berechneten XP- und P-Gehalte der verfütterten Rationen dürfen die in Tabelle 2 dargestellten Größen in Abhängigkeit der Leistung und der Grobfuttersituation nicht übersteigen. Die Vorgaben beim Rohprotein wurden auf 5 g Schritte gerundet, um Schwankungen der Grobfuttergehalte zu berücksichtigen und um die Umsetzbarkeit zu erleichtern. Ferner werden unterschiedliche Grobfuttersituationen berücksichtigt. Bei Gras betonter Fütterung werden in den unteren Leistungsklassen etwas höhere Rohproteingehalte akzeptiert, da ansonsten eine bedarfsdeckende Versorgung mit nXP nicht möglich ist.
Tabelle 2: Im Jahresdurchschnitt einzuhaltende Futtergehalte an Rohprotein und Phosphor für den Nachweis einer N- und P-reduzierten Fütterung
| Leistung [kg ECM/Kuh und Jahr] |
Mittlere Gehalte der Ration | ||
| nXP | XP | P | |
| [g/kg TM] | [g/kg TM] | [g/kg TM] | |
| Mais betont | |||
| 6.000 | 143 | 135 | 3,5 |
| 8.000 | 146 | 140 | 3,6 |
| 10.000 | 151 | 145 | 3,7 |
| 12.000 | 154 | 150 | 3,9 |
| Gras betont | |||
| 6.000 | 141 | 140 | 3,5 |
| 8.000 | 145 | 145 | 3,6 |
| 10.000 | 148 | 145 | 3,7 |
| 12.000 | 151 | 150 | 3,9 |
3. Vorlage der Ergebnisse aus der monatlichen Milchleistungsprüfung, des Jahresabschlusses des Landeskontrollverbandes und/oder der Untersuchungsergebnisse der Ablieferungsmilch seitens der Molkerei. Im Mittel des Jahres soll der Milchharnstoffgehalt unterhalb von 200 mg/kg Milch liegen. Bei höheren Werten ist davon auszugehen, dass keine Anpassung im Rohproteingehalt der Rationen vorgenommen wurde. Monate, in denen ein täglicher Weidegang von mindestens sechs Stunden gewährt wird, dürfen bei der Berechnung der durchschnittlichen Milchharnstoffgehalte ausgeklammert werden.
4. Aus den Daten der Milchleistungsprüfung und/oder den Ergebnissen der Molkereiuntersuchungen und Molkereiabrechnungen ist die energiekorrigierte Milchmenge (ECM) als Jahreserzeugung oder als tierindividuelle Tagesleistung zu berechnen.
5. Mindestens an vier Terminen im Jahr haben Aufzeichnungen über die vorgelegten und durch Rückwaage der Futterreste der gefressenen Futtermengen zu erfolgen. Diese Stichproben sind als Tageswerte oder als Wochenmittelwerte je Tier auszuweisen. Die vorgelegten Futtermengen dienen ebenfalls zur Plausibilisierung der berechneten Futterrationen (Soll-Ist-Vergleich). Aus den Daten ist auf die Jahresfütterung zu schließen, um den Vergleich mit den Vorgaben zu den mittleren Gehalten an Rohprotein und Phosphor in der gewogenen Gesamtration durchzuführen.
6. Es wird empfohlen, eine Fütterungsberatung für die Erstellung von N- und P-reduzierten Rationen sowie für die Dokumentation in Anspruch zu nehmen.
Die Nutzung der neuen Richtwerte in der Milchviehhaltung ist mit hohem Aufwand für die betroffenen Betriebe verbunden. Dies sollten Betriebsleiter bei einer Umstellung beachten. Im Rahmen einer Kontrolle müssen die oben genannten Daten und Unterlagen bereitgestellt werden.
Die neuen Verfahren stehen ab dem Düngejahr 2026 in ENNI zu Verfügung.
Die Tabellen mit allen Richtwerten finden Sie auch im Artikel "Richtwerte für die Berechnung der Betriebsobergrenze (170-N) : Landwirtschaftskammer Niedersachsen" als pdf-Dateien im Downloadbereich.



