In der Verbringungssaison rückt das Meldeprogramm für Wirtschaftsdünger wieder in den Fokus. Damit alle Meldungen reibungslos funktionieren, lohnt sich ein Blick auf wichtige Funktionen wie den praktischen Benachrichtigungsservice zum Meldungsabgleich, die digitale Deklarationserstellung und die E-Rechnung für Meldegebühren. Der Beitrag zeigt, wie Betriebe ihre Prozesse effizienter gestalten, Fristen sicher einhalten und digitale Möglichkeiten optimal nutzen können.
Zur Verbringungssaison möchten wir Ihnen einige nützliche Hinweise zum Meldeprogramm für Wirtschaftsdünger geben.
Grundsätzliche Informationen zu Meldepflichten und zur Nutzung des Programms finden Sie jederzeit unter www.meldeprogramm.de.
Besonders für Aufnehmer hilfreich: Benachrichtigungsservice zum Meldungsabgleich
Der Benachrichtigungsservice zum Meldungsabgleich unterstützt Sie dabei, fehlende oder unbestätigte Meldungen nicht zu übersehen. Für die Nutzung des Services ist eine hinterlegte E-Mailadresse erforderlich.
So funktioniert der Service:
- Am Wochenende prüft das System automatisch, ob unbestätigte bzw. unstimmige Meldungen für Ihren Betrieb vorliegen.
- Am Mailservice angemeldete Betriebe mit unstimmigen Meldungen erhalten am Montagmorgen automatisch eine E‑Mail mit dem Hinweis auf diese Unstimmigkeiten und der Bitte, diese Meldungen im Meldeprogramm zu prüfen.
Halbjährlich erfolgt ein behördlicher Meldungsabgleich. Bei Unstimmigkeiten werden die betroffenen Betriebe schriftlich informiert, und es können Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden. Mit dem E‑Mail‑Benachrichtigungsservice erkennen Sie solche Abweichungen deutlich früher und können rechtzeitig reagieren.
So aktivieren Sie den Benachrichtigungsservice:
- Melden Sie sich im Meldeprogramm als Hauptbetrieb an.
- Öffnen Sie den Menüpunkt „E‑Mail‑Benachrichtigung zum Meldungsabgleich aktivieren“.
- Hinterlegen Sie dort die gewünschte E‑Mailadresse.
- Nach dem Speichern können Sie sich eine Test-E-Mail schicken lassen, um die Funktionsfähigkeit zu prüfen.
Falls die Nachricht nicht ankommt, prüfen Sie bitte Ihren Spam-/Junk‑Ordner und geben Sie den Absender noreply@lwk‑niedersachsen.de frei.
Weitere Informationen finden Sie unter Webcode 01040581 auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
Deklaration von Wirtschaftsdüngern: Grundlage für eine korrekte Ausbringung
Bevor aufnehmende Betriebe Wirtschaftsdünger auf ihren Flächen ausbringen dürfen, müssen die Nährstoffgehalte bekannt sein. Die Warendeklaration ist die einzige rechtlich verbindliche Methode zur Kennzeichnung von Düngemitteln und gleichzeitig eine wichtige Grundlage für die betriebliche Düngeplanung.
Damit aufnehmende Betriebe eine pflanzenbedarfsgerechte Ausbringmenge festlegen können, muss der Abgeber dem Empfänger spätestens mit der ersten Lieferung eine Deklaration mit den aktuellen Nährstoffgehalten bereitstellen. Die Deklaration ist für alle Abgaben zu Düngezwecken verpflichtend – auch dann, wenn Wirtschaftsdünger auf Basis von Richtwerten abgegeben werden.
Im Meldeprogramm können Sie unter „Deklarationen bearbeiten/anzeigen“ Deklarationen für gängige Wirtschaftsdünger erstellen und direkt digital an den Empfänger übermitteln.
Die dort erfassten Daten, beispielsweise Nährstoffgehalte, lassen sich nach der Lieferung bequem für die anschließende Meldung übernehmen.
Weitere Informationen und Beispiele zur Kennzeichnung von Wirtschaftsdüngern finden Sie unter Webcode 01036783 auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
E‑Rechnung für die Meldegebühr für Abgeber: Schnell, sicher und digital
Alle Betriebe, die im Kalenderjahr mehr als 200 t/m³ Wirtschaftsdünger abgeben, erhalten jährlich eine Rechnung über die Meldegebühr. Seit dem vergangenen Jahr kann diese Rechnung als E‑Rechnung im ZUGFeRD‑Format direkt per E-Mail zugestellt werden.
So aktivieren Sie die E‑Rechnung:
- Melden Sie sich im Meldeprogramm als Hauptbetrieb an
- Öffnen Sie den Menüpunkt „Gebührenbescheidübermittlung per E-Rechnung aktivieren“
- Hinterlegen Sie dort die gewünschte E‑Mailadresse.
- Sie erhalten anschließend eine PIN per Mail, die Sie innerhalb von 60 Minuten eingeben müssen.
Über die Schaltfläche „Test‑E‑Mail“ können Sie die hinterlegte Adresse jederzeit überprüfen. Falls die Nachricht nicht ankommt, prüfen Sie bitte auch Ihren Spam-/Junk‑Ordner und geben Sie den Absender noreply@lwk‑niedersachsen.de frei.
Detaillierte Hinweise finden Sie unter Webcode 01044207 auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
Neu vernetzt: Wichtige Änderungen durch die Zentrale Meldedatenbank für länderübergreifende Wirtschaftsdüngertransporte (ZMD)
Seit November 2025 ist das Meldeprogramm für Wirtschaftsdünger Niedersachsen, Hamburg & Bremen an die Zentrale Meldedatenbank (ZMD) angeschlossen. Die ZMD vernetzt die Meldeprogramme der teilnehmenden Bundesländer miteinander. Perspektivisch ist zudem eine Anbindung an die niederländische Datenbank rVDM geplant.
Was gilt bei Transporten in bereits angeschlossene Länder?
Für Transporte zwischen Bundesländern, deren Meldeprogramme an die ZMD angebunden sind, gelten unter anderem folgende Punkte:
- Prüfung der Betriebsnummer in Echtzeit: Die Betriebsnummer des Abgebers bzw. Aufnehmers wird bei der Meldung automatisch validiert.
- Vereinfachte Importmeldungen: Über die Funktion „Empfang bestätigen“ können Importmeldungen direkt aus einer vorhandenen Abgabemeldung erstellt werden.
- Abweichende Pflichtangaben je Bundesland: Wenn bestimmte Pflichtangaben (z. B. Vermittler, N verfügbar / NH₄‑N, TM‑Gehalt) in der Meldung des anderen Landes fehlen, müssen diese bei der Datenübernahme ergänzt werden.
Was gilt für Transporte in nicht angebundene Länder?
Für Transporte mit Ländern, die noch nicht an die ZMD angebunden sind, bleibt das bisherige Verfahren bestehen. Die Adressdaten müssen in diesen Fällen weiterhin manuell erfasst werden.
Eine aktuelle Übersicht, welche Bundesländer bereits an die ZMD angebunden sind, finden Sie im Meldeprogramm unter
„Info → Kontakt andere Bundesländer“.
Den vollständigen Artikel zur ZMD – mit allen Änderungen, Beispielen und Hinweisen zum Ablauf – finden Sie unter
Webcode 01044689 auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.

