Düngebehörde

Meldeprogramm - Meldegebühren: E-Rechnung und GiroCode für online Überweisungen

Webcode: 01044207
Stand: 22.05.2025

Gebührenbescheide für Meldegebühren ab 2025 digital empfangen und bezahlen.

Jährlich werden Bescheide über Meldegebühren der Wirtschaftsdüngerabgaben versendet. Ab dem Jahr 2025 gibt es einige Neuerungen, die den Empfang und die Bezahlung vereinfachen.

 

Zahlung per GiroCode

Um den Zahlungsprozess zu erleichtern und komfortabler zu gestalten, wird der Gebührenbescheid zukünftig um einen QR-Code, dem „GiroCode“, ergänzt. Dieser kann mit einer Online-Banking-App gescannt werden - die Zahlungsdaten werden dabei automatisch übernommen. So entfällt das manuelle Ausfüllen bei der Überweisung.

Digitale Zustellung im ZUGFeRD-Format

Die Gebührenbescheide können auch digital als E-Rechnung im ZUGFeRD-Format empfangen werden. Dabei handelt es sich um eine Rechnung mit eingebettetem, maschinenlesbarem Datenanhang, die sich in viele Buchhaltungsprogramme einlesen lässt.

So aktivieren Sie den digitalen Versand an Ihr E-Mail-Postfach

Rufen Sie nach Anmeldung im Meldeprogramm für Wirtschaftsdünger unter Ihrer Hauptbetriebsnummer den Menüpunkt Erfassung von Mailadresse für E-Rechnung auf. Nach Beantwortung einer Datenschutzabfrage und Erfassung Ihrer Mailadresse für E-Rechnungen erhalten Sie eine Bestätigungsmail. Diese enthält eine PIN, die zur Identifizierung innerhalb einer Stunde im Meldeprogramm eingetragen werden muss. Nach dieser Eingabe ist die Mailadresse erfolgreich im Programm hinterlegt und Sie bekommen die Gebührenbescheide künftig digital an Ihr E-Mail-Postfach übermittelt.

Betriebe, die diesen Service nicht nutzen, erhalten die Bescheide weiterhin per Post.

Gebührenbescheide und Einzelmeldungen online abrufen

Eine weitere Neuerung ist, dass die ursprünglich im Anhang zum Gebührenbescheid enthaltene Auflistung der abgerechneten Einzelmeldungen nicht mehr versendet wird.

Mit Versendung der Gebührenbescheide werden der Bescheid und die  Aufstellung der Einzelmeldungen zukünftig im Meldeprogramm unter dem neuen Menüpunkt Download Gebührenbescheide digital bereitgestellt werden. Für den Abruf müssen Sie sich mit der Hauptbetriebsnummer anmelden.