Düngebehörde

Gewässerabstandskontrollen nach den Vorgaben des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG)

Webcode: 01041076

Die Prüfdienste der Landwirtschaftskammer informieren, dass systematische Kontrollen an verschiedenen Oberflächengewässern stattfinden. Mitarbeiter der Landwirtschaftskammer nehmen die Uferbereiche bestimmter Gewässerabschnitte in Augenschein und achten auf das Vorhandensein der Randstreifen bzw. die Einhaltung des Anwendungsverbots von Pflanzenschutz- und Düngemitteln.

Im Bereich Gewässerschutz sind die Landwirte nach daraufhin novelliertem Niedersächsischen Wassergesetz verpflichtet an Oberflächengewässern Gewässerrandstreifen zwischen 1 und 10 m, je nach Region und Gewässerart, von Düngemitteln und Pflanzenschutzmitteln frei zu halten. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie in dem Artikel "Gewässerrandstreifen: Regelungen nach DüV, WHG und NWG". Auch der Artikel "Abstands- und Bewirtschaftungsvorgaben auf Flächen mit einer Hangneigung ≥ 5%: Möglichkeiten zur Ermittlung der Betroffenheit" kann in diesem Zusammenhang für Sie wichtig sein. 

Die Aufgabe der Kontrolle zur Einhaltung der Auflagen in diesen Randstreifen ist seitens des Landes Niedersachsen den Prüfdiensten der Landwirtschaftskammer Niedersachsen übertragen worden.