Abstands- und Bewirtschaftungsvorgaben auf Flächen mit einer Hangneigung ≥ 5%: Möglichkeiten zur Ermittlung der Betroffenheit
Für an Gewässer angrenzende Flächen mit Hangneigung ≥ 5% gelten erweiterte Regelungen. Diese betreffen sowohl den einzuhaltenden Mindestabstand zu einem Gewässer sowie die Bewirtschaftung auf der Fläche, die an ein Gewässer grenzt. Die Regelungen sind in der Düngeverordnung (DüV) und dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) beschrieben.
Wie ermittle ich die Hangneigung?
Ermittlung der Hangneigung anhand von Hinweiskarten
Um Flächen identifizieren zu können, die von diesen Regelungen betroffen sind, hat das Land Niedersachen durch das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) Hinweiskarten erstellen lassen. Diese Karten geben Hinweise auf eine mögliche Betroffenheit, aber stellen keinen Anspruch auf Vollständigkeit dar.
Die Karte gibt Hinweise auf Flächen, welche von den Vorgaben nach §§ 5 Abs. 3 und 13a Abs. 5. DüV sowie § 4 Nr. 3 der Niedersächsischen Verordnung über düngerechtliche Anforderungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat oder Phosphat (NDüngGewNPVO) sowie von den Vorgaben nach § 38a WHG betroffen sein können.
Sie gelangen über die Themenkarten auf dem NIBIS® Kartenserver unter dem Punkt Landwirtschaft zu den entsprechenden Informationen der Abstandsvorgaben gem. § 5 Abs. 3 DüV und § 38a WHG. Hier besteht weiterhin die Möglichkeit die Daten als Shapedatei herunterzuladen. Eine detaillierte Beschreibung, wie Sie zu den entsprechenden Hinweiskarten gelangen, haben wir für Sie in einem Handzettel zusammengefasst. Diesen finden Sie im Downloadbereich unten (Anlage 1: Handzettel zur Anwendung des NIBIS® Kartenservers für Informationen zu den Abstandsvorgaben gem. § 5 Abs. 3 DüV und § 38a WHG).
Die Karte wurde auf Grundlage von Feldblöcken, Schlaggeometrien, oberirdischen Gewässern des ATKIS DLM25 sowie des Digitalen Geländemodells für Niedersachsen im 1 m-Raster (DGM 1) erstellt. Eine genaue Methodenbeschreibung des LBEG finden Sie im Downloadbereich unten (Anlage 2: Erstellung von Hinweiskarten mit potenziell von § 38a WHG und § 5 Abs. 3 DüV betroffenen Schlägen in Niedersachsen).
Bei der bereitgestellten Karte handelt es sich um ein lernendes System. Das bedeutet, dass sich bei Änderungen im Bereich der digitalen Grunddaten auch neue Ergebnisse bei den Berechnungen ergeben können, z.B. durch Änderungen des Referenzsystems der Agrarförderung. Die Hinweiskarten werden jährlich vor Beginn der Agrarförder-Antragsphase für Niedersachsen aktualisiert und sind u.a. im NIBIS® Kartenserver veröffentlicht.
Bei der Stellung des Agrarantrages in ANDI ist ebenfalls zu beachten, dass die Schlaggrenzen möglichst genau erfasst werden, da fehlerhaft eingezeichnete Schlaggrenzen zu einer fehlerhaften Einschätzung der Hangneigung führen können (z.B., wenn die Schlaggrenze zu weit in den Böschungsbereich eines Gewässers eingezeichnet wird).
Ermittlung der Hangneigung im Feld
Sollte der Feldblock nicht im NIBIS® Kartenserver dargestellt sein (dies kann insbesondere auf Flächen an kleinen Fließgewässern der Fall sein), besteht die Möglichkeit der Ermittlung der Hangneigung im Feld.
Hangneigung % = (Höhenunterschied (m) / Länge (m)) * 100
Daraus ergibt sich:
- 1 m an der Messlatte (Maßbandlänge = 20 m) à Hangneigung 5 %,
- 2 m an der Messlatte (Maßbandlänge = 20 m) à Hangneigung 10 %,
- 4,5 m an der Messlatte (Maßbandlänge = 30 m)à Hangneigung 15%
Die händische Ermittlung der Hangneigung im Gelände ist für die einfache, praktische Anwendung nur teilweise geeignet. Sie dient daher vor allem zur Orientierung der Einschätzung der Hangneigung ≥ oder < 5%. Die Feldmethode ist außerdem nicht bzw. nur eingeschränkt geeignet, um eine Überprüfung der digitalen Karte durchzuführen.
Wo befindet sich die Böschungsoberkante?
An Gewässern ohne ausgeprägte BOK ist die Linie des Mittelwasserstandes maßgeblich. Abgehend von der angrenzenden Uferlinie erfolgen dann die Bemessung des Gewässerabstandes und die Anlage des Gewässerrandstreifens.
Wie viele Messpunkte werden benötigt?
Möglichst genaue Einschätzungen werden erzielt, wenn für die Berechnung der durchschnittlichen Hangneigungen Messungen im Abstand von 10 m durchgeführt werden. Dieser Abstand entspricht auch dem, der vom LBEG in der digitalen Berechnung angesetzt wird.
Dies ist jedoch mit einem gewissen Aufwand verbunden. Unter Umständen ist es daher empfehlenswert, für eine erste Näherung der Hangneigung mindestens drei repräsentative Messpunkte pro Fläche auszuwählen. Bei deutlichen Höhendifferenzen innerhalb des Schlages sollten auch für eine erste Näherung mehr Messpunkte und ein Messabstand von max. 50 m gewählt werden.
Die Beschreibung der Ermittlung der Hangneigung im Feld finden Sie im Downloadbereich unten (Anlage 3: Händische Ermittlung der Hangneigung im Feld).
Wie werden die Messpunkte dokumentiert?
Eigenverantwortliche Feststellungen zu den Hangneigungen sind schriftlich zu dokumentieren. Dies betrifft auch die reproduzierbare Darstellung der Lage von BOK oder Mittelwasserlinie bei den Einzelmesspunkten und den Endpunkten der Messstrecke.
Die Messpunkte und –werte können mit Hilfe der Excel-Tabelle (Anlage 4: Exceltool zur Ermittlung der Hangneigung_händisch) dokumentiert werden. Durch die Eingabe der Messgröße abgelesen am Zollstock (Höhendifferenz) erfolgt eine automatische Ermittlung der durchschnittlichen Hangneigung für die betroffenen Schläge.
Hinweis
Grundsätzlich sind die BewirtschafterInnen eigenständig für die Bewertung der jeweiligen Hangneigungen, sowie zur Einhaltung der Gewässerabstände und den geltenden Regelungen verantwortlich. Die bereitgestellte Kulisse liegt auch für entsprechende Überprüfungen der Behörden zu Grunde.
In Zweifelsfällen empfiehlt sich eine vermessungstechnische Prüfung.
Update
Im NIBIS® Kartenserver steht ab sofort das digitale Mess-Werkzeug „Messen und Höhenprofil“ zur Verfügung. Damit soll den BewirtschafterInnen, die nicht auf die neue schlagbezogene Hinweiskulisse zurückgreifen können, die digitale Ermittlung zur individuellen Bestimmung der Hangneigung ermöglicht werden.
Hier können Messstrecken digital eingezeichnet werden, entlang derer anschließend automatisch das Gefälle in Prozent ausgegeben wird. Dabei kann die Länge der Messstrecke angezeigt werden, während diese vom Nutzer eingezeichnet wird. Somit können u.a. die für Abstands-Vorgaben nach der DüV relevanten Längen von 20 und 30 m exakt abgemessen werden. Zudem können der Anwendung Luftbilder zugeschaltet werden, die das Einzeichnen von Messstrecken beispielsweise ab der Böschungsoberkante vereinfachen.
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