Düngebehörde

Stoffstrombilanz - Wer ist aufzeichnungspflichtig ab dem 01.01.2023

Webcode: 01040733 Stand: 01.07.2022

Ab dem 01.01.2023 vergrößert sich der Kreis der gemäß Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV) aufzeichnungspflichtigen Betriebe deutlich. Mit unserem Schema können Sie schnell kontrollieren, ob Sie ab dem nächsten Jahr auch aufzeichnungspflichtig sind. Alle Betriebe, die bisher aufzeichnungspflichtig waren, sind es auch weiterhin.  

Im Januar 2018 ist die Stoffstrombilanzverordnung in Kraft getreten. Durch die Stoffstrombilanz sollen die Nährstoffflüsse im landwirtschaftlichen Bereich transparenter werden. Die Stickstoff- und Phosphoraufnahmen und -abgaben des landwirtschaftlichen Betriebes bzw. der Biogasanlage sollen dabei dokumentiert werden. Bis dato waren nur tierhaltende Betriebe von der Aufzeichnungspflicht betroffen. Dies ändert sich zum 01.01.2023. 

Zukünftig sind alle Betriebe aufzeichnungspfllichtig ab einer Flächengröße von 20 ha und/oder einem Viehbesatz von 50 GV. Wer diese Grenzen unterschreitet aber Wirtschaftsdünger (Gülle, Festmist, HTK) aufnimmt in Höhe von 750 kg Stickstoff (N) und mehr ist damit auch aufzeichnungspflichtig.

Bei den Biogasanlagen gibt es keine Änderung. Alle bisher aufzeichnungspflichtigen Anlagen bleiben es auch weiterhin. Ausgenommen sind reine NaWaRo-Anlagen und Kofermentanlagen. Sobald eine Aufnahme von Wirtschaftsdünger erfolgt ist die Anlage aufzeichnungspflichtig. 

Aufzeichnungspflicht StoffBilV ab dem 01.01.2023
Aufzeichnungspflicht StoffBilV ab dem 01.01.2023Jutta Klaukien

Das Schema können Sie sich auch im pdf-Format im Downladbereich herunterladen. 

Ob Sie schon seit 2018 aufzeichnungspflichtig waren, entnehmen Sie bitte dem Artikel "Stoffstrombilanzverordnung - wer ist aufzeichnungspflichtig und was ist zu dokumentieren"

Aktuell wird über eine Novellierung der Stoffstrombilanz diskutiert. Es gibt einen Evaluierungsbericht zur bestehenden Stoffstrombilanz und es wird sich in jedem Fall die Bewertung der Stoffstrombilanz ändern. Ob es eine Änderung im Bereich der Aufzeichnungspflicht geben wird, kann derzeit nicht beurteilt werden. Sie werden auf unser Homepage über etwaige Änderungen zeitnah informiert.