Düngebehörde

Plausibilisierung eigener Nmin-Werte

Webcode: 01040369 Stand: 17.03.2022

Seit in Kraft treten der Landes-Düngeverordnung sind Landwirt:innen mit Flächen in nitratsensiblen Gebieten dazu verpflichtet, eigene Nmin-Proben zu ziehen. Hinsichtlich dieser Vorgaben besteht die Möglichkeit, die Plausibilität der eigenständig ermittelten Nmin-Werte zu prüfen.

Im Rahmen dieses Verfahrens werden jährlich Werte zur Festlegung einer Obergrenze veröffentlicht anhand derer die betrieblich ermittelten Werte plausibilisiert werden können. Die Werte werden für die einzelnen Fruchtartengruppen und Standorte (schwere und leichte Standorte) zur Verfügung gestellt. Für die humosen Standorte (>15 % Humus) ist der Wert der schweren Standorte anzusetzen.

Eine Einstufung des eigenständig ermittelten Nmin-Werts als zu hoch ist möglich, wenn der Wert oberhalb des für den Standort und die Fruchtartengruppe veröffentlichten Maximalwertes liegt. Maximalwerte werden für die unterste Bodenschicht (60-90 cm) und über alle Bodenschichten (0-90 cm) veröffentlicht. 

Es besteht in Roten Gebieten keine Pflicht zur Plausibilisierung der eigenen Nmin-Werte. Die hier vorgestellte Vorgehensweise hinsichtlich der Plausibilisierung eigener Nmin-Werte kann dann angewandt werden, wenn eine erneute Nmin-Untersuchung infolge unplausibler Nmin-Werte ausscheidet.  

Die Werte zur Plausibilisierung für die Winterungen Nord-West für das Jahr  2023 stehen im Downloadbereich zur Verfügung.

Beispiel zur Vorgehensweise:

Wie kann ich das Ergebnis meiner eigenen Nmin-Probe plausibilisieren?

Das Ergebnis der eigenen Nmin-Probe kann mit Hilfe der von der Düngebehörde veröffentlichten Maximalwerte plausibilisiert werden (siehe Downloadbereich).

Flächenbeispiel:
Winterung: Raps
Hauptbodenart: Sand = leichter Standort*
Ergebnis der eigenen Nmin-Probe (0-90 cm): 89 kg Nmin/ha

Plausibilisierung_Nmin
Plausibilisierung_NminKaren Peters

Durchführung:

Der Maximalwert zu Raps auf einem leichten Standort liegt bei 78 kg Nmin/ha.

Es besteht also die Möglichkeit den eigenen Nmin-Wert von 89 kg Nmin/ha durch den Maximalwert von 78 kg Nmin/ha zu ersetzen.

 

Es besteht keine Pflicht zur Durchführung der Plausibilisierung!


*Leichte Standorte:        alle Böden mit der Hauptbodenart Sand
 Schwere Standorte:      alle Böden mit den Hauptbodenarten Lehm, Schluff, Ton und humose Böden (> 15% Humus)

Kontakte


Düngebehörde

duengebehoerde~lwk-niedersachsen.de

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