Mindestwerte für die Ausnutzung des Stickstoffs organischer Düngemittel
In diesem Artikel finden Sie eine Tabelle mit den Mindestwerten für die Ausnutzung des Stickstoffs aus organischen oder organisch-mineralischen Düngemitteln im Jahr des Aufbringens (Anlage 3 DüV):
Gemäß Düngeverordnung (DüV) sind für die Ausnutzung des Stickstoffs im Jahr des Aufbringens
- bei mineralischen Düngemitteln die darin enthaltenen Stickstoffmengen in voller Höhe (100%) anzusetzen,
- bei organischen oder organisch-mineralischen Düngemitteln die Werte nach Anlage 3, mindestens jedoch der nach Absatz 4 ermittelte Gehalt an verfügbarem Stickstoff oder Ammoniumstickstoff, anzusetzen.
In der nachfolgenden Tabelle finden Sie die Mindestwerte für die Ausnutzung des Stickstoffs gem. Anlage 3 DüV und nach Vorgaben der nach Landesrecht zuständigen Stelle.
Tabelle: Mindestwerte für die Ausnutzung des Stickstoffs aus organischen oder organisch-mineralischen Düngemitteln im Jahr des Aufbringens, die aus folgenden Ausgangsstoffen bestehen (Anlage 3 DüV)
Ausgangsstoff des Düngemittels |
Mindestwirksamkeit im Jahr des Aufbringens* |
Rindergülle |
1. bei Aufbringen auf Ackerland: 60% |
2. bei Aufbringen auf Grünland: 50% |
|
Rindergülle separiert |
60% - flüssige Phase <15%TS |
Schweinegülle |
1. bei Aufbringen auf Ackerland: 70% |
2. bei Aufbringen auf Grünland: 60% |
|
Schweinegülle separiert |
70% - flüssige Phase <15%TS |
Mischgülle |
1. bei Aufbringen auf Ackerland: 65 % |
2. bei Aufbringen auf Grünland: 55% |
|
Mischgülle separiert |
65% - flüssige Phase <15%TS |
Legehennengülle |
60% |
Rindermist |
25% |
Schweinefestmist |
30% |
Mischmist (Rinder- und Schweinemist) |
30% |
Schaf- und Ziegenfestmist |
25% |
Hühnertrockenkot |
60% |
Geflügelmist |
30% |
Kaninchenfestmist |
30% |
Pferdefestmist |
25% |
Rinderjauche |
90% |
Schweinejauche |
|
Klärschlamm flüssig (< 15 % TM) |
30% |
Klärschlamm fest (≥ 15 % TM) |
25% |
Pilzsubstrat |
10% |
Grünschnittkompost |
3% |
Sonstige Komposte |
5% |
Biogasanlagengärrückstand flüssig |
1. bei Aufbringen auf Ackerland: 60% |
2. bei Aufbringen auf Grünland: 50% |
|
Biogasanlagengärrückstand fest (≥15%TS) |
30% |
Biogasanlagengärrückstand separiert, getrocknet |
60% - flüssige Phase <15% TS |
Stallreinigungswasser |
90% |
Kartoffelfruchtwasser |
60% |
Vinasse |
50% |
PPL |
50% |
Cut&Carry |
25% |
Fleisch-/Knochenmehl |
70% |
Schlempe |
40% |
Klärschlammkompost |
5% |
Grünguthäcksel |
5% |
Haarmehlpellets |
70% |
Hornmehl |
70% |
Klärschlammerde |
5% |
sonstige organische Düngemittel |
Gehalt verfügbarer Stickstoff oder Ammoniumstickstoff |
*) Gemäß DüV sind für die Ausnutzung des Stickstoffs im Jahr des Aufbringens bei organischen oder organisch-mineralischen Düngemitteln die abgebildeten Werte, mindestens jedoch der ermittelte Gehalt an verfügbarem Stickstoff oder Ammoniumstickstoff, anzusetzen. |
Änderung vom 16.11.2022: Cut&Carry wurde in die Liste aufgenommen
Änderung vom 25.01.2023: Fehler in Cut&Carry wurde korrigiert. Es war in der Liste mit 50% Mindestwirksamkeit aufgeführt und im FAQ mit 25%. Korrekt sind 25% Mindestwirksamkeit.
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