Düngebehörde

N-Ausscheidung von Milchkühen mittels Milchharnstoffgehalt berechnen

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Gemäß § 6 Abs. 4 der DüngeVO dürfen im Betriebsdurchschnitt nicht mehr als 170 kg N/ha aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft auf landw. genutzte Flächen aufgebracht werden. Mit zunehmender Intensivierung der Futterbaubetriebe und steigender Milchleistung bekommen zunehmend auch Milchviehbetriebe Probleme, die 170 kg N-Grenze einzuhalten. Die Berechnung erfolgt mit in der DüV festgelegten Anfallwerten je Tier, die in vier Leistungsklassen aufgegliedert sind. Die Verwendung anderer Werte ist nur zulässig, wenn der Betrieb gegenüber der Landwirtschaftskammer als zuständiger Behörde entsprechende abweichende N-Ausscheidungen nachweisen kann.

Am Futtertisch des LBZ
Am Futtertisch des LBZFranziska Paul
Als ein solcher Nachweis kommt für Milchkühe die Berechnung über den Harnstoffgehalt der Milch in Betracht. In den „Arbeiten der DLG, Band 199“ hat der DLG-Arbeitskreis Futter und Fütterung das Berechnungsverfahren zur Abschätzung der Stickstoffausscheidungen von Milchkühen auf der Basis von Milchharnstoffgehalt und Milchleistung veröffentlicht. Diese Berechnungsmöglichkeit steht allen Milchviehhaltern offen.

Die Ermittlung der N-Ausscheidungen für Milchkühe aufgrund der Milchharnstoffwerte spiegelt die betriebsspezifischen Verhältnisse wider und ist bei sachgerechter Anwendung genauer wie die Verwendung von Faustzahlen. Es erfordert jedoch auch einen höheren Aufwand bei der Erstellung der Nährstoffdaten für den Nährstoffvergleich. Insofern sind Aufwand und Nutzen des Verfahrens gegeneinander abzuwägen.

Die von der DLG festgelegten Rechenwege wurden von der LWK in eine Excel-Anwendung übertragen, in die folgende Daten eingegeben werden müssen:

  • Anzahl Milchkühe (Jahresdurchschnittsbestand laut HITier)
  • Monatlich abgelieferte Milchmenge (kg)
  • Durchschnittlicher monatlicher Eiweißgehalt (%) der Milch
  • Durchschnittlicher monatlicher Harnstoffgehalt (ppm) der Milch

Diese Daten können den monatlichen Milchgeldabrechnungen entnommen werden.

Die Berechnung erfolgt in Abhängigkeit der Futtergrundlage. Kühe, deren Grundfutterration im Jahresdurchschnitt zu mehr als 75 % aus Gras/Grassilage/Heu besteht, gelten im Sinne der DüngeVO als „Grünlandkühe“. Demgegenüber gelten Tiere, deren Grundfutter zu weniger als 75 % aus Grasprodukten besteht und die beispielsweise mehr Mais erhalten, als Ackerfutterbaukühe. Bei der Berechnung ist darauf zu achten, dass in der Excel-Anwendung die entsprechende Futtergrundlage gewählt wird. Die N-Ausscheidung ist in der Trockenstehzeit bei den „Grünlandkühen“ etwas höher anzusetzen als bei den „Ackerfutterbaukühen“.

Die genauen Rechengrundlagen sind den Erläuterungen in der Excel-Anwendung zu entnehmen.

Erste Erfahrungen zeigen, dass die Berechnung über den Milchharnstoffgehalt i. d. R. nur dann zu geringeren N-Ausscheidungen führt, wenn die Durchschnittsleistung der Herde knapp über einer der vier in der Düngeverordnung genannten Leistungsklassen (6.000, 8.000, 10.000, 12.000 kg Milch pro Jahr) liegt und zudem der Milchharnstoffgehalt nicht zu hoch liegt. Die meisten Betriebe profitieren von der Regelung, dass die N-Ausscheidung  einer Leistungsklasse bis zum Erreichen der nächsthöheren Klassengrenze gilt. So wird bspw. ein Betrieb mit einer durchschnittlichen Jahresleistung von 9.900 kg Milch je Kuh bewertet wie ein Betrieb mit einer Jahresleistung  von 8.000 kg je Kuh.

Im Fall einer Kontrolle des Betriebes hinsichtlich der Einhaltung der Düngeverordnung sind die Berechnungsgrundlagen vorzulegen.

Weitere Informationen geben die Mitarbeiter der Düngebehörde und der Prüfdienste

Autor: Jelko Djuren