Der gemeinsame Runderlass zur Niedersächsischen Bauordnung wurde novelliert und trat am 17.10.2025 in Kraft. Er regelt die Zusammenarbeit zwischen den kommunalen und staatlichen Genehmigungs- und Überwachungsbehörden einschließlich der LWK-Niedersachsen als Düngebehörde im Genehmigungsverfahren (Neu- und Änderungsgenehmigungen) für Tierhaltungs- und Biogasanlagen und bei deren Überwachung neu. Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz informiert darüber in seiner jüngsten Pressemitteilung vom 17.10.2025:
"Hannover. Niedersachsen baut bei den Verfahren zur Genehmigung von Tierhaltungs- und Biogasanlagen Bürokratie ab. Das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium (ML) sowie das Wirtschaftsministerium (MW) und das Umweltministerium (MU) legen in einem gemeinsamen Runderlass Vereinfachungen vor, die Tierhaltungs- und Biogasanlagen betreffen.
Mit Inkrafttreten des Erlasses am heutigen Freitag (17. Oktober) sind in diesem Zuge vereinfachte Nährstoffnutzungskonzepte grundsätzlich bei Neu-Genehmigungen von Tierhaltungs- und Biogasanlagen vorzulegen. Im Gegensatz zum Vorgängererlass sind bei bau- und immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigungen zukünftig düngerechtsrelevante Veränderungen nur noch anzuzeigen.
Anschließend bewertet die Düngebehörde nach Vorgaben der Ministerien, ob die angezeigten Änderungen (beispielsweise Umstellung der Tierhaltung, oder verstärkte Nutzung von Wirtschaftsdüngern in Biogasanlagen) so wesentlich sind, dass ein neues Nährstoffnutzungskonzept vorzulegen ist, oder ob darauf verzichtet werden kann. Hierfür werden die der Düngebehörde bereits vorliegenden Daten, beispielsweise zur Meldepflicht von Wirtschaftsdüngern und zur Düngung hinzugezogen.
Agrarministerin Miriam Staudte: „Durch die Verschlankung des Verfahrens ist ein weiterer wichtiger Schritt im Rahmen der Verwaltungsvereinfachung und des Bürokratieabbaus erreicht worden – ohne Einschnitte bei der Qualität des Verfahrens hinnehmen zu müssen.“
Umweltminister Christian Meyer: „Angesichts des Nitrat-Urteils des Bundesverwaltungs-gerichts ist Bundeslandwirtschaftsminister Rainer aufgefordert, umgehend ein Aktionsprogramm zur Reduzierung der Überdüngung in der Landwirtschaft aufzulegen. Auch das ersatzlose Streichen der Stoffstromverordnung trägt zur Intransparenz der Nährstoffströme bei. Niedersachsen setzt sich daher auf Bundesebene für wirksame, verursachergerechte und praktikable Maßnahmen zur Reduzierung der Nährstoffeinträge in Grundwasser und Gewässer ein.“
Hintergrund: Nach Regelungen eines Vorgängererlasses mussten bei jeglichen Änderungen im Betrieb von Tierhaltungsanlagen (beispielsweise auch beim Umbau zu Tierwohlmaßnahmen) von der zuständigen Genehmigungsbehörde neue Verwertungskonzepte eingefordert und genehmigt werden. Dies führte zu einem erheblichen bürokratischen Aufwand und verzögerte die Verfahren.
Das vorzulegende Nährstoffnutzungskonzept wurde zudem mit dem neuen Runderlass inhaltlich an den aktuellen Stand des Düngerechts angepasst und somit vereinfacht."
Der Erlass ist abrufbar unter: Gem. RdErl. d. ML, d. MU u d. MW v. 07.10.2025
Ansprechpartner bei der Landwirtschaftskammer für die Prüfung der Verwertungskonzepte sind die Mitarbeiter der Düngebehörde an der zuständigen Bezirksstelle.
Berechnung und Nachweisführung im Nährstoffnutzungskonzept:
Das Nährstoffnutzungs-Konzept ist mit den auf dieser Internetseite abrufbaren Unterlagen zur Erstellung eines Nährstoffnutzungs-Konzeptes zu erstellen (s. Download-Bereich).
Frage-Antwort-Katalog zum Nährstoffnutzungskonzept:
Wir haben häufig gestellte Fragen und Antworten rund um das Thema für Sie unter dem Kapitel Nährstoffnutzungs-Konzept/Baugenehmigung zusammengefasst. Der Katalog dient der Dokumentation von Rechts- und Fachfragen der Düngung im Zusammenhang mit der düngerechtlichen Überwachung auf der Basis bundes- und landesrechtlicher Vorgaben.
>> Aktuelles <<
07.12.2022: Das Tool "Gärrestlagerraumberechnung" (Excel) wurde bearbeitet und um Angaben zu gängigsten Gärrestaufbereitungsverfahren ergänzt.
16.02.2023: Das Verfahren zur Erstellung von Nährstoffnutzungsnachweisen (früher Verwertungskonzepten) wurde bezüglich der ggf. erforderlichen Abgabeverpflichtungen geändert. Die Gesamtbetriebliche Nährstoffverwertbarkeit (GNV) ist für den Wirtschaftsdünger-Aufnehmer nicht zu ermitteln. Die unten bereitgestellte Vertragsvorlage für geplante WD-Abgaben an einen landwirtschaftlichen Betrieb mit Fläche ist zu verwenden (s. auch Webcode 01041519).
06.07.2023: Die Liste mit Niederschlagsmengen auf Landkreisebene wurde aktualisiert.
13.12.2023: Einführung neuer Regelungen zur Umsetzung der Anforderungen gem. § 12 Abs. 5 DüV (Webcode: 01042492)
ENNI-Report als alternative Nachweisführung für meldepflichtige Flächenbetriebe (Webcode: 01042502), Aktualisierung des Musterbauordners (Webcode: 01042569)
24.05.2024: Weiterführende Ergänzungen des Musterbauordners um Hinweise zu den neuen Regelungen zur Umsetzung der Anforderungen gem. § 12 Abs. 5 DüV
12.09.2024: Erweiterung und Aktualisierung des Tools BGA Rechner (früher: Gärrestlagerraumberechnung). Das Tool löst WebModule Düngung für den Bereich Biogasanlagen vollumfänglich ab. Die BGA-bezogenen Berechnungen aus dem WebModul müssen nicht mehr vorgelegt werden (Input-Output-Berechnung, Bilanzierung der BGA) (Webcode: 0104347). Nährstoffgehalte von pflanzlichen Substraten wurden aktualisiert (vgl. Webcode: 01032851). Die Musterbauordner für BGA und Tierhalter wurden dementsprechend angepasst.
16.10.2024: Bereitstellung eines neuen Tools zur Berechnung des Qualifizierten Flächennachweises incl. Lagerraumberechnung (QFN-Rechner) (Webcode: 0104347). Diesbezogene Informationsveranstaltungen fanden am 15.08. und 06.09. statt. Erläuterungen zum QFN-Rechner finden Sie in dem nachstehenden Handbuch. Bei Fragen oder Anmerkungen zu dem Rechentool kontaktieren Sie uns bitte umgehend. Der Musterbauordner für Tierhalter wurde dementsprechend angepasst.
18.11.2024 - 9.12.2024: Updates des QFN-Rechners.
02.01.2025: Wesentliche Erweiterungen des QFN-Rechners (Version 18.12.2024 mit neuen Features, die in den letzten Informationsveranstaltungen Nov./Dez. 2024 vorab gezeigt wurden).
05.02.2025: Aktualisierung des Musterbauordners Tierhaltung (gemäß dem in den Informationsveranstaltungen Nov./Dez. 2024 vorgestellten Entwurf)
17.10.2025: Inkrafttreten des novellierten Runderlasses zur NBauO mit Erleichterungen beim Nährstoffnutzungskonzept
In Vorbereitung: Aktualisierung des QFN-Rechners, Aktualisierung des Handbuchs zum QFN-Rechner (Oktober/November), Verfahrensbeschreibung (Dezember).
Unterlagen zur Erstellung eines Nährstoffnutzungskonzeptes