Runderlass zur NBauO - Verwertungskonzept Stand 12/2022
Der gemeinsame Runderlass von ML, MS und MU ist seit 13.05.2015 in Kraft. Er regelt die Zusammenarbeit zwischen den Genehmigungs-und Überwachungsbehörden für Tierhaltungs- und Biogasanlagen und der Landwirtschaftskammer Niedersachsen als Düngebehörde in Baugenehmigungsverfahren und bei der Überwachung. Aufgrund einer gegenüber 2015 geänderten Rechtslage bedarf der Runderlass v. 24.04.2015 einer grundlegenden Überarbeitung. Ein Nachfolgeerlass ist in Vorbereitung. Die Arbeiten hierzu sind aktuell noch nicht abgeschlossen.
Im Genehmigungsverfahren ist das Verwertungskonzept der Düngebehörde zur Prüfung vorzulegen. Dem Verwertungskonzept beizufügen ist ein Erhebungsbogens zum Qualifizierten Flächennachweis, mit Erklärungen zur mineralischen Unterfußdüngung und zum Einsatz von RAM-Futter bei Schweine- und Geflügelbeständen. Erbeten wird zudem die Einwilligung zur Datenverarbeitung. Die Düngebehörde übermittelt das geprüfte Verwertungskonzept sowie die Auflagen und Hinweise gemäß Anlage 3 des Erlasses der zuständigen Genehmigungsbehörde.
Nach Genehmigungserteilung hat der Betreiber erhebliche Änderungen hinsichtlich der Antragsangaben zum Verwertungskonzept der Bauaufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen. Ist ein neues Verwertungskonzept vorzulegen, prüft die Düngebehörde dieses und benennt ggf. erforderliche Korrekturen. Zudem können Änderungen der düngerechtlichen Vorschriften, die Vorlage eines neuen Verwertungskonzeptes erforderlich machen.
Zur Überwachung erfasst die Düngebehörde die Daten des Verwertungskonzeptes und stellt Sollwerte des Wirtschaftsdüngerverbleibs in das Meldeprogramm für Wirtschaftsdünger ein. Abweichungen beim jährlichen Abgleich der eingestellten Soll-Abgaben mit den gemeldeten Abgabemengen (Ist-Abgaben) sollen als Anhaltspunkt für einen Verstoß gegen düngerechtliche Vorgaben zu Überwachungsmaßnahmen durch die Düngebehörde führen. Die Bauaufsichtsbehörde ist über Verstöße entsprechend zu informieren und entscheidet ihrerseits über erforderliche Maßnahmen in ihrem Zuständigkeitsbereich.
Ansprechpartner bei der Landwirtschaftskammer für die Prüfung der Verwertungskonzepte sind die Mitarbeiter der Düngebehörde an der zuständigen Bezirksstelle.
Die Anlagen 4 bis 7 zum Verwertungskonzept können als Kopiervorlage den nachfolgenden Dateianhängen entnommen werden. Der Erhebungsbogen zum Qualifizierten Flächennachweis sowie die Erklärungen sind ab Veröffentlichung des Runderlasses im Niedersächsischen Ministerialblatt zu verwenden. Mit dem Runderlass haben sich auch einige Neuerungen bei der Berechnung des Qualifizierten Flächennachweises und des erforderlichen Lagerraumes ergeben. Diese sind im anliegenden Schulungsvortrag zu den Berechnungsgrundlagen des Qualifizierten Flächennachweises und des Lagerraumes näher erläutert.
Berechnung und Nachweisführung im Verwertungskonzept:
In der Anlage finden Sie weitere Beratungsgrundlagen.
Frage-Antwort-Katalog zum Verwertungskonzept:
Wir haben häufig gestellte Fragen und Antworten rund um das Verwertungskonzept für Sie zusammengefasst. Der Katalog dient der Dokumentation von Rechts- und Fachfragen der Düngung im Zusammenhang mit der düngerechtlichen Überwachung auf der Basis bundes- und landesrechtlicher Vorgaben.
Der FAQ zum VWK erscheint zunächst als Teil des bereits bestehenden FAQ der Düngebehörde unter dem Kapitel Verwertungskonzept/Baugenehmigung:
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07.12.2022: Das Tool "Gärrestlagerraumberechnung" (Excel) wurde bearbeitet und um Angaben zu gängigsten Gärrestaufbereitungsverfahren ergänzt.
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