Düngebehörde

Erdbeeranbau und Düngerecht: Düngebedarf, Sperrfristen und Dokumentation

Webcode: 01045786
Stand: 21.09.2026

Für den Erdbeeranbau gelten grundsätzlich die Vorgaben der Düngeverordnung (DüV), sobald Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an Stickstoff oder Phosphat eingesetzt werden. In diesem Fall muss vor der Düngung eine Düngebedarfsermittlung (DBE) erstellt werden. Zudem ist, wie bei anderen Ackerkulturen, mindestens alle sechs Jahre der Phosphatgehalt des Bodens durch eine Bodenuntersuchung zu bestimmen. Ausgenommen hiervon sind Schläge mit einer Größe von weniger als 1 Hektar.

Reife und unreife Erdbeeren liegen auf Stroh, umgeben von grünen Blättern.
ErdbeerpflanzeFelix Koschnick
Wann gilt die Düngeverordnung nicht?

Bestimmte Erdbeeranbausysteme sind von den Regelungen der Düngeverordnung ausgenommen. Dies betrifft Kulturen,

  • in geschlossenen und bodenunabhängigen Anbausystemen,
  • auf Gewächshausflächen,
  • unter stationären Folientunneln mit einer Standzeit von mindestens einem Jahr,

sofern die Wasserversorgung über eine gesteuerte Bewässerung erfolgt und dadurch eine Auswaschung von Nährstoffen verhindert wird.

 

Sperrfristen für die Düngung von Erdbeeren

  • Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an Stickstoff (>1,5% N i. TM)
    • zu Gemüse, Erdbeeren und Beerenobst vom 01. Dezember bis 31. Januar 
    • für Mist von Huf- oder Klauentieren, Kompost, Pilzsubstrat, Klärschlammerde und Grünguthäcksel vom 01. Dezember bis 15. Januar.
  • Düngemittel mit wesentlichem Gehalt an Phosphat (> 0,5 % P2O5 i. TM.)
    • vom 01. Dezember bis 15. Januar
  • Düngemittel mit keinem wesentlichen Gehalt an Stickstoff (≤ 1,5 % N i.TM.) und keinem wesentlichen Gehalt an Phosphat (≤ 0,5 % P2O5  i.TM.) können ganzjährig aufgebracht werden, solange die Kriterien zur Aufnahmefähigkeit der Böden (§ 5 Abs. 1 DüV) eingehalten werden.
  • Die bislang in nitratbelasteten (roten) und eutrophierten (gelben) Gebieten Niedersachsens geltenden, erweiterten Sperrfristen entfallen im Herbst/Winter 2026/2027 aufgrund der Aussetzung der Vollziehung der Landesdüngeverordnung.

Düngebedarfsermittlung (DBE) für Erdbeeren

Bei der Erstellung einer Düngebedarfsermittlung können folgende Nmin-Richtwerte verwendet werden:

  • Düngung im Februar: Nmin-Werte für „Anderes Wintergetreide“
  • Düngung im März: Nmin-Werte für frühe Sommerungen
  • Düngung im April oder Mai: Nmin-Werte für späte Sommerungen

Für spätere Düngungsmaßnahmen, insbesondere Herbstdüngungen, sind eigene Nmin-Proben erforderlich.

Keine Nitratschnelltests

Da Erdbeeren nicht unter die Fruchtfolge „Gemüse nach Gemüse“ fallen, dürfen für die Düngebedarfsermittlung keine Nitratschnelltests eingesetzt werden.

Erdbeeren im Herbst in ENNI erfassen

Für die Erstellung einer Düngebedarfsermittlung im Herbst muss in ENNI unter dem Reiter „Gartenbau“ die Option „Neue Kulturfolge“ ausgewählt werden.

Anschließend kann die Kultur:

  • Erdbeeren, Herbst

angelegt werden.

Da diese Herbstdüngung ausschließlich der Förderung von Blüten- und Blattanlagen dient, ist der Ertrag auf 0 dt/ha festgelegt und kann nicht verändert werden.

 

Dokumentationspflichten im Erdbeeranbau

Fällt der Erdbeeranbau unter die Düngeverordnung, müssen sämtliche Düngemaßnahmen spätestens 14 Tage nach Ausbringung dokumentiert werden.

Dies betrifft auch:

  • flüssige Blattdünger,
  • Fertigationsdüngungen,
  • sonstige nährstoffhaltige Düngemittel.

Besonderheit bei der Fertigation

Bei fertigierten Erdbeerkulturen erfolgt die Düngung häufig täglich. In diesen Fällen kann die Dokumentation gesammelt nach Abschluss des jeweiligen Fertigationsabschnitts erfolgen.

Strohauflagen sind keine Düngung

Das Ausbringen von Stroh zwischen den Reihen während Blüte und Ernte gilt nicht als aktive Nährstoffzufuhr und muss daher nicht als Düngungsmaßnahme dokumentiert werden.

Erdbeeranbau in ENNI: verfügbare Kulturverfahren

Für die Düngebedarfsermittlung stehen in ENNI folgende Verfahren zur Verfügung:

Erdbeere (Frühjahr)

  • Ertrag: 140 dt/ha
  • Stickstoffbedarf: 60 kg N/ha

Erdbeere (Herbst)

  • Ertrag: 0 dt/ha
  • Stickstoffbedarf: 60 kg N/ha

Obwohl keine Ernte erfolgt, dient die Herbstdüngung der Sicherung des Wiederaustriebs sowie der Ertragsfähigkeit im Folgejahr.

Im Verfahren wird nicht unterschieden nach:

  • Fertigation oder Festdüngung,
  • Pflanzentyp (z. B. Frigopflanzen),
  • remontierenden oder einmaltragenden Sorten.

Erdbeervermehrung

Für die Pflanzenvermehrung steht ein separates Verfahren zur Verfügung:

Erdbeeren, Vermehrung

  • Ertrag: 350 dt/ha
  • Stickstoffbedarf: 210 kg N/ha

Dieses Verfahren dient ausschließlich der Darstellung von Vermehrungsbeständen und ist nicht für reguläre Ertragsanlagen vorgesehen.