In Niedersachsen wurde ein spezifischer Nmin-Richtwert für Spargel festgelegt, der als Mittelwert aus verschiedenen Spargelflächen mit sandigen Böden ermittelt wurde. Dieser Wert ist entscheidend für die Berechnung des N-Düngebedarfs ab dem zweiten Standjahr und muss vom N-Bedarfswert abgezogen werden. Bei Neuanlagen im ersten Jahr kann der Richtwert für späte Sommerungen genutzt werden. Im Jahr 2026 entfällt in nitratbelasteten Gebieten die Pflicht zur eigenen Nmin-Probenahme. Jedoch sind auf schweren Böden eigene Analysen erforderlich.

Die Nmin-Werte sind im Rahmen der Düngeverordnung ein wesentlicher Bestandteil zur Ermittlung des N-Düngebedarfs, daher gibt es in Niedersachsen jetzt einen eigenen Nmin-Richtwert für Spargel. Der Nmin-Richtwert Spargel ist ein Mittelwert, der sich aus Ergebnissen mehrerer Spargelflächen ergibt. Für die Kultur Spargel typisch, stammen die Werte ausschließlich von Flächen, die den Bodenarten Sand, schwach lehmiger Sand, lehmiger Sand zuzuordnen sind. Bei schwereren Bodentypen kann der Nmin-Gehalt des Bodens u. U. deutlich vom Richtwert abweichen, daher sind hier eigene Analyseergebnisse zu nutzen.
Der Nmin-Richtwert ist bei der N-Düngebedarfsermittlung für Spargel ab dem 2. Standjahr in der durchwurzelbaren Bodenzone von 0-90 cm im Boden vom N-Bedarfswert der jeweiligen Kultur abzuziehen.
Für Neuanlagen im 1. Standjahr kann weiterhin der Nmin-Richtwert für späte Sommerungen genutzt werden.
Aufgrund der Aufhebung der Auflagen in den nitratbelasteten Gebieten entfällt für 2026 die Pflicht für eigene Nmin-Probenahme, weshalb der Richtwert für die DBE auf allen Flächen herangezogen werden kann. Die einzige Ausnahme bilden Spargelanlagen auf schweren Böden: hier sind eigene Nmin-Werte zu nutzen. Hier ist es wie im Ackerbau möglich, für Spargelanlagen auf vergleichbaren Böden Bewirtschaftungseinheiten zu bilden.
Alle weiteren Information zum Düngerecht im Spargelanbau finden Sie im Artikel "Die Düngeverordnung im Spargelanbau".




