In den letzten Jahren haben die Anfragen zum Import von Wirtschaftsdüngern und organischen Stoffen zur landwirtschaftlichen Verwertung oder zur energetischen Verwertung in Biogasanlagen stark zugenommen. Beim Import von solchen Stoffen sind verschiedene Rechtsbereiche und Zuständigkeiten von verschiedenen Behörden in Niedersachsen zu beachten.
Landwirte und Anlagenbetreiber von Biogasanlagen können Wirtschaftsdünger und andere organische Stoffe aus den Niederlanden aufnehmen und zur Düngung und/oder für den Einsatz in Biogasanlagen einsetzen. Beim Import von solchen Düngemitteln sind zusätzliche Aspekte der Rechtsbereiche Düngerecht und den daraus resultierenden Meldeverordnungen, Düngemittelrecht, Abfallrecht und des Tierseuchenrechtes zu beachten. Im Gegensatz zu Verbringungen von Wirtschaftsdüngern im Inland ist ein Import u.U. genehmigungspflichtig und mit einer vorherigen Antragstellung verbunden.
In Zusammenarbeit mit der Düngebehörde, dem Fachinspektionsdienst der Landwirtschaftskammer und dem Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (Dezernat 32) ist zum Import von Wirtschaftsdüngern, anderen Stoffen zu Düngungszwecken oder Inputstoffen für Biogasanlagen aus dem Ausland das vorliegende Merkblatt entstanden, welches im Download-Bereich heruntergeladen werden kann.


