Aufgrund der rechtsunsicheren Situation durch die jüngsten BVerwG-Urteile soll der Vollzug der besonderen Anforderungen in den ausgewiesenen Gebieten ausgesetzt werden. Dies umfasst auch die zusätzlichen oder abweichenden Maßnahmen in den mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten. Insofern gelten derzeit flächendeckend die allg. Anforderungen der Düngeverordnung (DüV).
Die besonderen Auflagen lassen sich aufgrund des Fehlens einer rechtskonformen Ermächtigungsgrundlage derzeit rechtlich nicht durchsetzen.
Es wird jedoch an die Betriebe appelliert, sich weiterhin freiwillig an die zusätzlichen Auflagen innerhalb der Gebietskulissen zu halten.
Die Einhaltung der Vorgaben der DüV wird unbeschadet der Vollzugsvorgaben für Rote/Gelbe Gebiete überwacht.



