Presseinformation der Pressestelle des Niedersächischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Das niedersächsische Landwirtschaftsministerium (ML) wird den Vollzug, somit Kontrolle und Sanktionierung, der zusätzlichen Auflagen zur Düngung in Nitratbelasteten und Eutrophierten Gebieten bis auf Weiteres aussetzen. Entsprechende Vorbereitungen laufen.
"Mit der Entscheidung reagiert das ML auf die seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gegen den Freistaat Bayern vom 24. Oktober 2025 bundesweit bestehende Rechtsunsicherheit. Das Gericht hatte die bayerische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung mit der Begründung, die Bundesvorschriften sind als Ermächtigung für die Länder zur Ausweisung der roten und gelben Gebiete unzureichend, für unwirksam erklärt. Zwar hat dieses Urteil nur eine direkte Wirkung für Bayern, da jedoch die Rechtsgrundlage faktisch durch das Urteil aufgehoben wurde, sind alle Bundesländer betroffen. Die Begründung des Urteils liegt allerdings noch nicht vor. Eine Entscheidung über das weitere Vorgehen zur Verordnung über düngerechtliche Anforderungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen durch Nitrat oder Phosphat (NDüngGewNPVO) erfolgt nach Prüfung der Urteilsgründe.
Das ML hat die Düngebehörde der Landwirtschaftskammer daher beauftragt, den Vollzug der zusätzlichen Auflagen der Bundes- und Landesdüngeverordnungen in den ausgewiesenen Nitratbelasteten Gebieten und Eutrophierten Gebieten bis auf weiteres auszusetzen.
Alle übrigen Vorgaben der Düngeverordnung gelten weiterhin und werden flächendeckend vollzogen. Dazu zählen beispielsweise die Einhaltung der Düngebedarfe und betriebsbezogenen 170 kg N-Obergrenze für organische und organisch-mineralische Düngemittel, das ausnahmslose Düngungsverbot bei wassergesättigtem, überschwemmtem, schneebedecktem oder gefrorenem Boden sowie die Aufzeichnungspflichten gemäß Düngeverordnung.
Die gesamte Presseinformation finden Sie hier: Vollzug düngerechtlicher Anforderungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen durch Nitrat oder Phosphat wird bis auf Weiteres außer Kraft gesetzt | Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Quelle: Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung
siehe auch:
Veröffentlichung vom 02.02.2026


