Auf Grundlage des Artikels 17 der Richtlinie 86/278/EWG in Verbindung mit §§34 und 35 AbfKlärV müssen alle Betreiber kommunaler und vergleichbarer Kläranlagen Angaben über die jährliche Verwertung von Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost der zuständigen Behörde melden.

Mit der Verordnung zur Übertragung von staatlichen Aufgaben auf die Landwirtschaftskammer Niedersachsen vom 20.Dezember 2004 (LwKAufgÜtrV ND), zuletzt geändert am 21.06.2024, §1, Absatz 32, ist der Düngebehörde der Landwirtschaftskammer Niedersachsen als zuständige Behörde die Erstellung dieser Berichtspflichten übertragen worden.
Wie in den Vorjahren ist auch für das abgelaufene Kalenderjahr 2025 laut Richtlinie 86/278/EWG in Verbindung mit den §§ 34 und 35 der Klärschlammverordnung (AbfKlärV), ein Bericht über Anfall und Verbleib von Klärschlamm aus kommunalen Kläranlagen anzufertigen.
Im Rahmen der übertragenden Aufgaben an die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) werden durch die Düngebehörde der LWK auch weiterhin Daten für das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) miterhoben. Dies trägt unter anderem dazu bei, dass es nicht zu Mehrfachabfragen unterschiedlicher Institutionen kommt und dient somit der Vereinfachung von Datenerhebungen.
! Der Erhebungsbogen ist vollständig und richtig bis spätestens zum 15. März 2025 (Termin lt. AbfKlärV) per Mail an klaerschlamm@lwk-niedersachsen.de zurück zu senden.
Der Erhebungsbogen auf Excel-Basis und die dazugehörenden Ausfüllhinweise werden dieses Jahr wieder digital zur Verfügung gestellt. Diese sind unten aufgeführt und können heruntergeladen werden.
Auf Wunsch besteht auch die Möglichkeit der Bereitstellung per Mail oder per KiWiBox (Cloud-Speicher zum zentralen, sicheren Download von digitalen Medien).
Der digitale Erhebungsbogen ist von allen Klärwerksbetreibern kommunaler und vergleichbarer Kläranlagen auszufüllen, auch von denjenigen, die ihren Klärschlamm nicht landwirtschaftlich verwerten.
Eine Unterschrift ist nicht erforderlich, es genügt die Angabe des Ansprechpartners auf der Seite „Anfall Klärschlamm“.
Die Datei ist wie folgt aufgebaut:
1. Datenblatt: Hinweise und Infos zur Erfassung
2. Datenblatt: Anfall Klärschlamm
3. Datenblatt: Verbleib Klärschlamm
4. Datenblatt: Behandlung-Zwischenlager
Es sind Plausibilitätsprüfungen eingebaut, damit gleich bei der Eingabe auf Unstimmigkeiten hingewiesen wird.
Die zu erhebenden Daten haben sich, nach Vorgaben des Umweltministeriums, zu den Vorjahren in einigen Bereichen geändert:
- Es wurde neu die Möglichkeit aufgenommen, das stabilisierter Klärschlamm von anderen Kläranlagen aufgenommen wird (innerhalb Niedersachsen) und zusätzlich mit genauen Kontaktdaten für die Aufnahme außerhalb Niedersachsens.
Zum besseren Verständnis liegt eine pdf-Datei mit Ausfüllhinweisen auch zum Download bereit.
Haben Sie fachliche Fragen oder Anmerkungen und Fragen zum Erhebungsbogen, melden Sie sich gerne unter unserer neu eingerichteten Hotline unter Tel. 0441/801 797 oder per Mail: klaerschlamm@lwk-niedersachsen.de .
Des Weiteren bieten wir dieses Jahr erstmals zwei freiwillige Info-Onlinetermine an und zwar am:
17.02.2026 10:00 Uhr – ca. 12:00 Uhr per Teams und
20.02.2026 10:00 Uhr – ca. 12:00 Uhr per Teams an.
An diesen Terminen wird der Erhebungsbogen vorgestellt und es können allgemeine Fragen gestellt werden. Bitte melden Sie sich hierzu unter klaerschlamm@lwk-niedersachsen.de an. Der Zugangslink wird zu einem späteren Zeitpunkt versendet.




