Düngebehörde

"Nicht jeder Mist ist ein Dünger"

Webcode: 01044826
Stand: 30.10.2025

Was haben Bundesamt für Logistik und Mobilität, Zoll und niedersächsische Düngebehörde gemeinsam? Das galt es am 02.10.2025 im großen Sitzungssaal der Landwirtschaftskammer herauszufinden.

Am 02.10.2025 fand eine Auftaktveranstaltung der besonderen Art statt. Erstmalig saßen Vertreterinnen und Vertreter des Zolls, der Polizei, des BALM (Bundesamt für Logistik und Mobilität), der niedersächsischen Gewerbeaufsichtsämter, des LAVES, des Landwirtschafts- sowie des Umweltministeriums und des Geschäftsbereiches 7 der Landwirtschaftskammer an einem gemeinsamen Tisch. Organisiert wurde der Gesprächskreis vom Sachgebiet Düngemittel-, Bodenschutz und -Abfallrecht sowie dem Fachinspektionsdienst des Geschäftsbereiches 7.

Schulung Düngemittel und Abfallrecht vom 02.10.2025
Schulung Düngemittel und Abfallrecht vom 02.10.2025Lena Burkhardt
Thema des Gesprächskreises war der Schnittstellenbereich Düngemittelrecht und Abfallrecht. Denn zur Schließung von Nährstoffkreisläufen und effizienten Ressourcenverwertung werden Reststoffe aus z.B. der Lebensmittelindustrie als Ausgangsstoffe für Düngemittel eingesetzt. Besonders häufig ist dies bei pflanzlichen Substratmixen für Biogasanlagen zu beobachten, die aus „Nebenprodukten der Lebensmittel- und Biomethanolherstellung“ bestehen. Rechtlich gesehen fallen diese Stoffe jedoch in erster Linie in das Abfallrecht. Der Einsatz als Düngemittel sorgt nicht für eine Ablöse des Abfallrechtes, sondern lässt beide Rechtsbereiche parallel gelten. Um so wichtiger ist es daher, dass die zuständigen Behörden für das Abfallrecht und die zuständige landwirtschaftliche Fachbehörde gut vernetzt sind. Denn gerade Biogassubstrate, die eine undurchsichtige Herkunft aufweisen, können den Biogasanlagen schnell zum Verhängnis werden. Wenn die düngemittelrechtlichen Bedingungen an seuchen- und phytohygienische Unbedenklichkeit durch den Makler des Substrates nicht eingehalten  werden und es zu einem erheblichen Schaden an der Biologie der Anlage kommt oder im Ernteprodukt eine Mykotoxinbelastung festgestellt wird, ist in der Regel der Landwirt die Partei mit dem größten finanziellen Schaden. Häufig wird die Belastung auf den unsachgemäßen Umgang und Inverkehrbringen von Abfällen zurückgeführt. Wie in solchen Fällen schneller und effizienter reagiert werde kann, wer Ansprechpartner sind und wie entsprechende Schadensfälle gemeinsam gemeistert werden können, wurde an diesem Tag intensiv diskutiert.

Wie passen nun der Zoll, die Polizei und das BALM in diese Runde?

Schulung Düngemittel und Abfallrecht vom 02.10.2025
Schulung Düngemittel und Abfallrecht vom 02.10.2025Lena Burkhardt

Der internationale Handel mit Reststoffen aus der der Industrie boomt. Um eine Ansammlung von entsprechend nicht geeigneten Stoffen im Handel in Niedersachsen zu vermeiden ist eine Grundlagenschulung im Bereich des Düngemittelrechtes unerlässlich. Die zuständigen Behörden und Fachbehörden sind in der Regel nicht diejenigen Kräfte, die Transport und Importkontrollen durchführen (dürfen). Daher erweiterte sich der Kreis der Teilnehmenden des Gesprächskreises um Mitarbeitende des Zolls, des BALM und der Polizei, die die Kontrollen auf den Straßen vornehmlich durchführen. Von den Schulungsaspekten profitierten auch die Gewerbeaufsichtsämter und das LAVES.

Der Gesprächskreis war ein voller Erfolg. Es wurde geschult, genetzwerkelt und intensive Gespräche geführt. Die Teilnehmenden Institutionen sind ein Stück näher zusammengerückt. Neben den wertvollen Gesprächen und Einblicken in das Düngemittelrecht wurde wieder deutlich: Das Schließen von Nährstoffkreisläufen ist wichtig. Es benötigt jedoch Kontrollen um Missbrauch vorzubeugen und um einen Schutz für Anwendende von Düngemitteln, Betreibenden von Biogasanlagen und schlussendlich auch den Endverbrauchern herzustellen. Folgende einprägsame Botschaft hat wohl jeder nach dem langen Tag mit nach Hause genommen: "Nicht jeder Mist ist auch ein Dünger."