Düngebehörde

Düngebedarfsermittlung ab 2025: keine Anpassung der Nmin-Werte mehr nötig

Webcode: 01043781
Stand: 19.12.2024

Ab 2025 können für die endgültige Düngebedarfsermittlung die Nmin-Mittelwerte verwendet werden. Es werden keine Nmin-Jahreswerte mehr veröffentlicht. Die für das Jahr 2025 gültigen Werte finden Sie im Downloadbereich.

Nmin Zwischenfrucht
Nmin ZwischenfruchtAmelie Bauer
In der Vergangenheit wurden zur Vorplanung Mittelwerte veröffentlicht, die aus den jährlich veröffentlichten Nmin-Richtwerten der letzten Jahre berechnet wurden. Für die endgültige N-Düngebedarfsermittlung mussten die jeweils aktuellen Nmin-Werte verwendet werden, wenn diese mehr als 10 kg N/ha vom Nmin-Mittelwert abwichen.

Im Jahr 2025 werden erstmals keine aktuellen Nmin-Jahreswerte mehr veröffentlicht. Die N-Düngebedarfsermittlung ist dementsprechend mit den Mittelwerten durchzuführen, die bereits im Vorjahr vorliegen. Sollten eigene Nmin-Untersuchungen im Grünen Gebiet durchgeführt werden, ist eine Anpassung der Werte natürlich möglich.

Die Pflicht zur Nmin-Probenahme in Roten Gebieten bleibt von der neuen Regelung unberührt!

Die jährlichen Nmin-Untersuchungen auf den Testflächen finden weiterhin statt. In diesem Zusammenhang werden die jeweiligen Nmin-Werte für die Fortschreibung der Nmin-Mittelwerte verwandt. Dadurch werden auch weiterhin die jahresspezifischen Nmin-Werte berücksichtigt.

Die dargestellte Vorgehensweise bietet den Vorteil, dass die landwirtschaftlichen Betriebe bereits in den Wintermonaten auf der Grundlage der durchschnittlichen Nmin-Richtwerte die N-Düngebedarfsermittlung durchführen können.

Sollte es in Folge der Witterung im Winterhalbjahr – geringe Niederschläge mit sehr milden oder kalten Temperaturen - absehbar sein, dass die Nmin­-Werte im Frühjahr erheblich vom Mittelwert abweichen, ist weiterhin die Verwendung der Jahreswerte geboten. Hierüber würde die Düngebehörde rechtzeitig vor Beginn der Düngemaßnahmen informieren.