Düngebehörde

Kombireiter Ackerbau/Gartenbau in ENNI

Webcode: 01042558
Stand: 13.12.2023

In ENNI gibt es mit dem aktuellen Update eine neue Schlag-Nutzungsart, um den Anbau von Gemüse- und Ackerbaukulturen innerhalb eines Düngejahres auf einem Schlag darzustellen. Sie ist vor allem für die Betriebe gedacht, die Gemüse nach früh räumenden Kulturen anbauen, oder wo Sommerungen auf ein Frühgemüse folgen. Die Funktion ist rückwirkend für DBEs in 2023 nutzbar. Die bisher doppelte Anlage des Schlages ist damit nicht mehr notwendig, bleibt allerdings für 2023 zulässig.

Neuerungen auf einen Blick

•    Ackerbauliche und gartenbauliche Kulturen können innerhalb eines Düngejahres auf demselben Schlag dargestellt werden
•    Keine Einschränkungen bei Eingabe der Kulturfolge
•    Der Umweg über doppelte Anlegung von Schlägen zur Darstellung des Anbaus ist nicht mehr notwendig

Die Funktionen umfassen alle Besonderheiten, die im Gemüsebau schon existieren, wie die Schlagteilung, eine freie Bestimmung der Anbausätze eines Jahres oder die Verfrühung mit Vlies und Folie. 

Eingabe der Fruchtfolge
Zuerst müssen wie gewohnt die Vorkultur und die organische Düngung des Vorjahres angegeben werden. Ebenso steht die Zeile für Herbstansaaten wie Zwischenfrüchte, Wintergerste und Winterraps zur Verfügung. 
Zum ersten Anbau können alle Datensätze aus den Kategorien Ackerbau und Gartenbau (1) ausgewählt werden. Zu diesem Anbau erfolgen die Abzüge für den Nmin-Wert, die organische Düngung des Vorjahres, die Vorfrucht oder Zwischenfrucht und für den Humusgehalt.
Eine Schlagteilung beim Anbau von zwei unterschiedlichen Kulturen kann mit Eintragung der ersten Kultur vorgenommen werden. In der Eingabemaske wird dafür unter „nächste Bearbeitungsschritt“ die Option Schlag teilen (2) gewählt und die andere Kultur oder die Kulturen unter Angabe der Flächenanteile angegeben. 

Abbildungen ENNI Kombireiter
Abbildungen ENNI KombireiterLars Henneke

Wenn bekannt ist, dass Kulturen zur Verfrühung unter Vlies oder Folie angebaut werden, eine Herbstdüngung mit Festmist angerechnet werden muss oder die Pflanzdaten der Gemüsesätze angegeben werden sollen um DBEs zusammenzufassen, müssen die entsprechenden Optionen vor der Eingabe angekreuzt werden. Diese Eingaben müssen auch für alle anderen Nutzungsarten getätigt werden. 

 

 

Wichtig: Um eine zweite Kulturfolge anzulegen, muss der Schlag separat gespeichert werden, danach kann der Knopf „neue Kulturfolge anlegen“ (3) genutzt werden.  Hier kann wieder frei zwischen Gartenbau- und Ackerbaukultur gewählt werden.

Bei gartenbaulichen Kulturen gibt es ab dem zweiten Anbau die bekannte Pflichtangabe, ob die Nmin-Probe mehr als 4 Wochen nach Einarbeitung der Vorkultur gezogen wurde (4) oder nicht. Zudem ist immer eine eigene Nmin-Probe zu ziehen, die Verwendung eines Nitrat-schnelltests (z.B. Nitrachek) ist in diesem Fall zulässig.

Abbildungen ENNI Kombireiter
Abbildungen ENNI KombireiterLars Henneke


Je nach Standdauer der ersten Gartenbaukultur oder Anzahl der Gemüsesätze müssen eine folgende Ackerbaukultur als Hauptfrucht (nach z.B. Salat) oder Zweitfrucht (nach z.B. früher Weißkohl/Spitzkohl, Blumenkohl) angelegt werden. Bei Hauptkulturen ist beim zweiten Anbau zur DBE nur noch der Nmin-Wert abzuziehen, bei allen Zweitkulturen sind keine Abzüge vorzunehmen. Alle anderen Abschläge wurden schon zur ersten Kultur angerechnet und können unberücksichtigt bleiben. 

Da Gemüsekulturen in ENNI immer als Hauptkulturen definiert sind, ist hier keine Unterscheidung nach Standdauer der Vorkultur vorzunehmen. Folgt z.B. Grünkohl auf Getreide, ist der volle N-Bedarfswert anzusetzen, nur der Nmin-Wert ist abzuziehen. Die Verwendung von Nitratschnelltests (z.B. Nitrachek) ist hier nicht zulässig.  
Auch Kulturen die im Laufe des Jahres noch häufiger beerntet werden, wie Schnittkräuter oder Mangold können hier eingetragen werden.
 

Dokumentation der Düngung (DdD)
An der Grundlage der DdD ergeben sich durch den neuen Reiter keine Änderungen. Es wird weiterhin jede Düngemaßnahme zur passenden Kultur oder dem passenden Gemüsesatz gebucht. Eine organische Düngung in der ersten Kultur sorgt nicht für einen Abschlag in Höhe von 10% des Gesamt-N bei der Folgekultur im gleichen Jahr. Die über die Dauer des Düngejahres aufgebrachte Menge an Organik wird zusammengefasst und im Folgejahr angerechnet.