Rote Gebiete - Erfassung zusätzlicher Grundwassermessstellen
Mit der Novelle der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Gebietsausweisung (AVV GeA) durch den Bund, ist das Verfahren zur Ausweisung der mit Nitrat belasteten Gebiete weiter vereinheitlicht worden.
Für Niedersachsen bedeutet dies, dass deutlich mehr Messstellen zur Ermittlung der Nitratkulisse herangezogen werden müssen. Dafür sollen zusätzlich zu den bestehenden Grundwassermessstellen, weitere Messstellen genutzt werden. Das Umwelt- und das Landwirtschaftsministerium bitten Sie deshalb um Unterstützung bei der Gewinnung geeigneter Messstellen.
Die Abfrage potenziell geeigneter Messstellen soll auf Grundlage eines Erhebungsbogens (siehe Anlage unten) durchgeführt werden. Mit diesem Formular werden die von der AVV GeA vorgeschriebenen Informationen und Unterlagen erfasst. Für die erstmalige Abfrage reicht es aus, im Erhebungsbogen anzugeben, welche Unterlagen für die betreffende Messstelle vorliegen. Die Unterlagen selbst müssen für diese Erhebung noch nicht bereitgestellt werden. Der NLWKN wird auf Grundlage der in den Erhebungsbögen gemachten Angaben prüfen, welche Messstellen für die Regionalisierung potenziell geeignet sind. Die Messstellenbetreiber werden über das Ergebnis informiert und um die Bereitstellung der betreffenden Unterlagen gebeten.
Für die abschließende Bewertung der Eignung einer Messstelle ist die Prüfung der Messstellenunterlagen notwendig. Der Erhebungsbogen umfasst deshalb eine Zustimmungserklärung des Messstelleneigentümers zur Weitergabe der erforderlichen Unterlagen an den NLWKN.
Welche Anforderungen müssen zusätzliche Messstellen erfüllen?
Die zur Regionalisierung verwendeten Messstellen haben eine weitreichende Bedeutung und müssen die Anforderungen der AVV GeA erfüllen:
- Dokumentation der Stammdaten, u. a. Messstellenidentifikation, Messstellenart,
- Vermessungsdaten und Messstellenausbau,
- Ausbau der Messstelle gemäß den anerkannten Regeln der Technik,
- Funktionstüchtigkeit muss regelmäßig geprüft und dokumentiert werden,
- Verfilterung ausschließlich im oberflächennächsten wasserwirtschaftlich bedeutsamen Grundwasserleiter,
- Jährlicher Messturnus vorgegebener Parameter, Probenahme und Analytik gemäß den Anforderungen der Grundwasserverordnung.
Ausschlusskriterien:
- keine Mehrfachverfilterung und grundwasserleiterübergreifende Filter,
- Lage nicht im Abstrom von dominierenden Punktquellen nicht landwirtschaftlichen Ursprungs, die einen Einfluss auf die Nitratkonzentration im Grundwasser haben können; kein Zufluss von Oberflächenwasser über Schadstellen, Drainagen oder Fremdwasser.
Messstellen, die die oben genannten Anforderungen nicht vollständig erfüllen, können dennoch als Zusatzmessstellen genutzt werden. Es müssen jedoch mindestens die Anforderungen an den Ausbau, die Verfilterung und die Probenahme eingehalten werden. Darüber hinaus gelten die oben genannten Ausschlusskriterien.
Wie wird meine gemeldete Messstelle geprüft?
Wenn Sie eine Messstelle über den Erhebungsbogen an den NLWKN gesendet haben, dann erfolgt zunächst die Durchsicht und Beurteilung der Stammdaten. Darüber hinaus, werden die Standortverhältnisse der Messstelle beurteilt. Hier werden u.a. folgende Faktoren betrachtet:
- Güte- und Standsdaten (wenn vorhanden),
- Hydraulische Situation (Fließverhältnisse, GW-Spiegel, Verweil- Fließ- Reaktionszeit),
- Hydrogeologische Situation (GW-Leiter, Deckschichten),
- Einflussfaktoren (Landnutzung)
Für die anschließende Qualifizierung der Messstelle wird dann die Eignung nach den Vorgaben der AVV GeA unterschieden:
- Eignung als Zusatzmessstelle AVV GeA,
- Uneignung als Messstelle gemäß AVV GeA.
Wo kann ich eine Messtelle melden?
Es wird darum gebeten, die Erhebungsbögen an folgende Adresse zu senden:
Per Email: Meldung-GWM-AVV@nlwkn.niedersachsen.de
Per Post: NLWKN Betriebsstelle Aurich
z. V. Meldung-GWM-AVV
Oldersumerstraße 48
26603 Aurich
Kontakte

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