Der 170N-Rechner unterstützt Sie dabei, die gesetzliche Obergrenze von 170 kg Stickstoff pro Hektar einzuhalten. Er berücksichtigt Restriktionsflächen, zeigt den Wirtschaftsdüngeranfall Ihres Tierbestands und berechnet die erforderliche Lagerkapazität für flüssige Wirtschaftsdünger.
28.11.2025: Der 170N-Rechner wird derzeit für das Düngejahr 2026 aktualisiert. Sobald die neue Version verfügbar ist, informieren wir Sie über unseren Newsletter.
Gemäß § 6 Abs. 4 der Düngeverordnung (DüV) dürfen im Betriebsdurchschnitt pro Jahr nicht mehr als 170 kg Stickstoff pro Hektar aus organischen und organisch-mineralischen Düngemitteln aufgebracht werden. Mit dem 170 N-Rechner können Sie prüfen, ob Ihr landwirtschaftlicher Betrieb diese Vorgabe einhält. Dabei werden auch Restriktionsflächen berücksichtigt, auf denen die Ausbringung stickstoffhaltiger Düngemittel nach anderen Vorschriften eingeschränkt oder verboten ist. So ergibt sich gegebenenfalls eine betriebsindividuelle Stickstoff-Obergrenze.
Der Excel-Rechner zeigt Ihnen außerdem den Wirtschaftsdüngeranfall Ihres Tierbestands und berechnet für flüssige Wirtschaftsdünger die erforderliche Lagerkapazität.
Im Downloadbereich finden Sie:
- den 170 N-Rechner (Excel-Datei)
- das Handbuch „Erläuterungen zum 170N-Rechner“
- die Liste der GAP-Codes 2025 mit Informationen zu dokumentationspflichtigen Flächen
Hinweis (Stand: 28.11.2025): Der 170 N-Rechner wird derzeit für das Düngejahr 2026 aktualisiert. Sobald die neue Version verfügbar ist, informieren wir Sie über unseren Newsletter. Das Handbuch ‚Erläuterungen zum 170 N-Rechner‘ wird derzeit ebenfalls überarbeitet.
Weitere Informationen zur 170N-Grenze finden Sie in unserem FAQ!
Zur Veranschaulichung der Anwendung ist außerdem eine Videoanleitung abrufbereit:




