Düngebehörde

Der 170 N-Rechner - Eine Anwendung zur Berechnung und Dokumentation gem. § 6 (4) DüV

Webcode: 01037461
Stand: 09.07.2024

Mit der Novellierung der Düngeverordnung im Mai 2020 ist die Pflicht zur Erstellung eines jährlichen Nährstoffvergleichs entfallen. Damit fehlt vielen Betrieben auch eine Dokumentation zur Einhaltung der Obergrenze für den Stickstoffanfall aus organisch- und organisch-mineralischen Düngern gem. § 6 Abs. 4 DüV (landläufig auch „170 N-Grenze“ genannt). Deshalb wird der 170N-Rechner nun als Excel Anwendung zur Verfügung gestellt.

Gemäß § 6 Abs. 4 der DüV dürfen im Betriebsdurchschnitt pro Jahr nicht mehr als 170 kg N/ha aus organischen und organisch-mineralischen Düngemitteln aufgebracht werden. Zudem müssen neuerdings Restriktionsflächen, auf denen die Aufbringung von stickstoffhaltigen Düngemitteln, einschließlich Wirtschaftsdüngern, nach anderen als düngerechtlichen Vorschriften vertraglich eingeschränkt oder verboten ist, bei der Berechnung Berücksichtigung finden. Somit ergibt sich ggf. eine betriebsindividuelle Stickstoff-Obergrenze.

Mit dem Excel-Rechner können Sie prüfen, ob Sie mit Ihrem landwirtschaftlichen Betrieb diese Grenze einhalten. Weiterhin wird Ihnen angezeigt mit welchem Wirtschaftsdüngeranfall bei Ihrem Tierbestand zu rechnen ist. Für flüssige Wirtschaftsdünger wird berechnet, welche Anforderungen an die Lagerkapazität sich aus den von Ihnen gemachten Angaben ergeben.

Im Downloadbereich finden Sie:

  • den 170 N-Rechner (Excel-Datei)
  • das Handbuch „Erläuterungen zum 170 N-Rechner“ 
  • Liste der GAP-Codes 2023 mit der Information, welche Flächen im GAP-Flächenantrag zur LF gehören und damit dokumentationspflichtig sind.

Weitere Informationen zur 170N-Grenze finden Sie in unserem FAQ!

Zur Veranschaulichung der Anwendung ist außerdem eine Videoanleitung abrufbereit: