Bei der Verbringung von Abfällen aus einem Mitgliedstaat der EU, in einem anderen Mitgliedstaat sind Vorgaben einzuhalten, die in der in der Verordnung (EG) 1013/2006 vom 14.06.2006 geregelt sind. Unter diese Regelung fielen bisher auch die Küchen- und Speiseabfälle nach Art. 3 Abs 1 Buchstabe b) iii) VVA. Hiergegen hat ein Unternehmen Klage eingereicht und hat mit dem Urteil des europäischen Gerichtshofs am 23.05.2019 Recht bekommen. Somit sind Küchen- und Speiseabfälle nicht mehr notifizierungspflichtig, wenn diese aus anderen Mitgliedsstaaten der EU nach Deutschland verbracht werden sollen.
Küchen- und Speiseabfälle nicht mehr notifizierungspflichtig!
Kontakte
Düngebehörde
Düngemittel-, Abfall-, Bodenschutzrecht
Novelle der Abfallverbringungsverordnung und Auswirkung auf das Notifizierungsverfahren gem. (EU) VO 2024/1157
Am 30.04.2024 wurde die neue Abfallverbringungsverordnung (EU) VO 2024/1157 veröffentlicht. Sie löst zum 21.05.2026 die alte Abfallverbringungsrichtlinie EU VO 1013/2006 ab und gilt nach Ablauf der zweijährigen Übergangsfrist ab …
Mehr lesen...Nährstoffbilanz-Rechner für Antragstellung nach Art. 48 EG VO Nr. 1069/2009 für den Import von unbehandelten Wirtschaftsdüngern
Für den Import von unbehandelten Wirtschaftsdüngern aus anderen EU-Mitgliedstaaten ist nach Tierseuchenrecht ein Antrag bei der zuständigen Behörde, in Niedersachsen das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz …
Mehr lesen...
Bestimmungen für Aufnehmer von importierten Wirtschaftsdüngern, anderen importierten Stoffen zu Düngungszwecken oder als Input für Biogasanlagen
In den letzten Jahren haben die Anfragen zum Import von Wirtschaftsdüngern und organischen Stoffen zur landwirtschaftlichen Verwertung oder zur energetischen Verwertung in Biogasanlagen stark zugenommen. Beim Import von solchen Stoffen sind …
Mehr lesen...Änderung der Notifizierung für tierische Nebenprodukte bei der Verbringung von und nach Deutschland
Bei der Verbringung von Abfällen aus einem Mitgliedstaat der EU in einem anderen Mitgliedstaat sind Vorgaben einzuhalten, die in der Verordnung (EG) 1013/2006 vom 14.06.2006 geregelt sind. Nach den Erlassen des Niedersächsichen …
Mehr lesen...