Düngebehörde

Düngerecht / Düngeverordnung

Ausbringung mit Schleppschlauch auf Grünland

Gülle nur noch bodennah ausbringen

Gemäß § 6 Abs. 3 der Düngeverordnung dürfen „flüssige organische und flüssige organisch-mineralische Düngemittel, einschließlich flüssiger Wirtschaftsdünger, mit wesentlichem …

Güllebehälter

Anforderungen an die Lagerung von Wirtschaftsdüngern und Gärresten

Ausreichende Wirtschaftsdünger- und Gärrestlagerkapazitäten sind die Voraussetzung für die Umsetzung einer pflanzenbedarfsgerechten Düngung. Vor diesem Hintergrund enthält die Düngeverordnung (DüV) …

Gebietsausweisung in Niedersachsen - zeitlicher Verlauf

Die Landesdüngeverordnung (NDüngGewNPVO) ist mit der Veröffentlichung im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt am 16.11.2023 zum 17.11.2023 in Kraft getreten.

Aufbringung von Mikronährstoffen, Saatgutbeizen und Formulierungshilfsmitteln

Nach den Vorgaben der Düngeverordnung ist das Aufbringen von Düngemitteln mit einem wesentlichen Gehalt an Stickstoff (>1,5 % Ges.-N in der TS) auf Ackerland nach der Ernte der letzten Hauptfrucht bis einschließlich zum 31.01. des …

Ansprechpartner in der Düngebehörde

Die Düngebehörde ist die nach niedersächsischem Landesrecht zuständige Stelle für die Umsetzung des Düngegesetzes. Wir erstellen, bewerten und veröffentlichen die fachrechtlichen Grundlagen zur Umsetzung …