170 kg N-Grenze bleibt bestehen
Die Einhaltung der Betriebsobergrenze für Stickstoff, umgangssprachlich "170-N-Grenze", bleibt auch nach der Novellierung der Düngeverordnung vom 30.04.2020 bestehen. Auch die Ermittlung der Betriebsobergrenze erfolgt nach …