Wie können Wirtschaftsdüngerimporte aus den Niederlanden wirksam kontrolliert, eventuelle Umweltverstöße verhindert und gleichzeitig rechtliche Vorgaben eingehalten werden? Mit diesen und weiteren aktuellen Fragestellungen befasste sich der 2. Gesprächskreis Düngemittel- und Abfallrecht der Düngebehörde der Landwirtschaftskammer Niedersachsen am 08.10.2026 im Hause der Landwirtschaftskammer Niedersachsen in Oldenburg.
Rund 50 Vertreterinnen und Vertreter wurden von Herrn Seitz, Sachgebietsleiter 7.2.2 Düngemittel, Boden- und Abfallrecht am 08.10.2026 bei der Düngebehörde der Landwirtschaftskammer Niedersachsen begrüßt. Zu den teilnehmenden Behörden gehörten das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM), Polizei, Zoll, Staatliche Gewerbeaufsichtsämter (GAA), Zentralen Unterstützungsstelle Abfall, Gentechnik und Gerätesicherheit (ZUS AGG), Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU), Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML), Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) und Landesamt für Steuern Niedersachsen (LStN).

Stand der Umsetzung von DIWASS in Niedersachsen

Referentin Birgit Geiger vom Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz erläuterte den Teilnehmenden die bisherigen Fortschritte bei der Implementierung des Systems sowie die nächsten Schritte für Behörden und betroffene Unternehmen. Die Veranstaltung bot zudem Raum für den fachlichen Austausch zu den Auswirkungen der Digitalisierung im Bereich des Abfallrechts.
Mit der Einführung von DIWASS geht Niedersachsen einen weiteren wichtigen Schritt hin zu einer modernen und effizienten Abfallwirtschaft.
Wirtschaftsdüngerimporte aus den Niederlanden, warum eine gemeinsame Zusammenarbeit unerlässlich ist

Herr Kottke, Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) hat in seinen Ausführungen die Bedeutung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit bei Wirtschaftsdüngerimport und -exporten hervorgehoben. Angesichts der engen wirtschaftlichen und landwirtschaftlichen Verflechtungen beider Länder ist ein abgestimmtes Vorgehen von Behörden, Landwirtschaft und (Abfall-)Wirtschaft unverzichtbar.
Die Teilnehmenden diskutierten aktuelle Herausforderungen und Entwicklungen bei der Verbringung von Wirtschaftsdüngern sowie die Anforderungen an Dokumentation, Kontrolle und Umwelt- und Gewässerschutz. Dabei wurde deutlich, dass nur durch einen kontinuierlichen Informationsaustausch und eine enge Kooperation auf beiden Seiten der Grenze eine rechtssichere und nachhaltige Nährstoffbewirtschaftung gewährleistet werden kann.
Die Zusammenarbeit zwischen Niedersachsen und den Niederlanden leistet damit einen wichtigen Beitrag zum Ressourcen- und Umweltschutz sowie zu einer zukunftsfähigen Landwirtschaft in der Region.
Wirtschaftsdüngerimporte und -exporte à aktuelle Entwicklung bei der Verbringung von Wirtschaftsdünger

Frau Kassens, von der Düngebehörde, gab einen Überblick über die aktuelle Entwicklung der Verbringung von Wirtschaftsdüngern in Niedersachsen sowie den nationalen und internationalen Nährstofftransport. Grundlage sind die Regelungen der Düngeverordnung (DüV), der Wirtschaftsdüngerverbringungsverordnung (WDüngV) und der niedersächsischen Wirtschaftsdünger-Meldeverordnung (WDüngMV-NI).
Für jede Verbringung von Wirtschaftsdüngern müssen Angaben zu Abgeber, Empfänger, Menge, Art des Düngers und Nährstoffgehalten dokumentiert werden (Lieferschein). In Niedersachsen sind die Angaben zusätzlich innerhalb eines Monats nach der Lieferung digital im Meldeprogramm für Wirtschaftsdünger der Düngebehörde zu melden.
Im Meldezeitraum 01.07.2024 bis 30.06.2025 wurden innerhalb Niedersachsens fast 40 Mio. t Wirtschaftsdünger abgegeben (Nährstoffbericht für Niedersachsen 2024/2025). Die größten Mengen stammen von Biogasanlagen und landwirtschaftlichen Betrieben. Diese teilen sich wie folgt auf:
- Gärreste: rund 19,1 Mio. t (48 %)
- Rindergülle/-mist: rund 9,1 Mio. t (23 %)
- Schweinegülle/-mist: rund 8,6 Mio. t (21 %)
- Geflügelmist: rund 2,4 Mio. t (6 %)
Die Wirtschaftsdüngerexporte aus der Region Weser-Ems sind in den letzten zehn Jahren insgesamt gestiegen und lagen 2024/2025 bei rund 3,56 Mio. t.
Niederlande: Die Niederlande, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt arbeiten auf Basis eines Memorandum of Understanding (MoU) bei grenzüberschreitender Wirtschaftsdüngerverbringungen zusammen. Dies umfasst insbesondere den Austausch von Wirtschaftsdüngermeldedaten, um die Nachverfolgbarkeit der Düngemittel zu verbessern, die Kontrollen effizienter zu gestalten und gemeinsame Kontrollmaßnahmen zu ermöglichen.
Seit 2024 und besonders 2025 haben die niederländischen Exporte nach Deutschland stark zugenommen. Im Jahr 2025 wurden nach Angaben des niederländischen Meldesystems insgesamt etwa 1,73 Mio. t Wirtschaftsdünger aus den Niederlanden nach Deutschland verbracht. Davon wurden 914.000 t nach Nordrhein-Westfalen und 313.000 t nach Niedersachsen gemeldet.
ZMD: Die Meldeprogramme der Bundesländer für Wirtschaftsdünger arbeiteten bislang getrennt voneinander. Mit der Ende 2025 eingeführten Zentralen Meldedatenbank (ZMD) wurden diese Programme digital vernetzt. Dadurch werden bei Transporten über Ländergrenzen hinweg die Angaben zu den beteiligten Betrieben bereits bei der Meldung automatisch geprüft. Außerdem können Empfänger die erforderliche Importmeldung direkt aus der Abgabemeldung übernehmen und müssen die Daten nicht erneut eingeben. Der Aufbau der ZMD wurde aus Mitteln des BMLEH über die BLE im Rahmen des Programms zur Innovationsförderung gefördert.
Fallbeispiele aus der Überwachung des Fachinspektionsdienstes (FID)

Über die Überwachungstätigkeiten im Bereich des Düngerechts im Jahr 2024 berichteten Frau Wellinghoff und Herr Steinbrecher vom Fachinspektionsdienst der Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Insgesamt wurden 1.888 düngerechtliche Kontrollen durchgeführt. Davon entfielen 1.681 auf umfassende Betriebskontrollen, 99 auf Produktkontrollen sowie 108 auf anlassbezogene Flächenkontrollen. Bei diesen Überwachungsmaßnahmen wurden insgesamt 998 Beanstandungen festgestellt. Darüber hinaus erfolgten umfangreiche Datenbankprüfungen mit mehr als 50.000 Kontrollen im Bereich der Wirtschaftsdüngerverbringung sowie der elektronischen Nährstoffmeldungen (ENNI).
Ein Fokus bei den düngerechtlichen Kontrollen hat die ordnungsgemäße Verwertung von Wirtschaftsdüngern. In einem besonders prägnanten Fall wurden Scheintransporte nach Thüringen aufgedeckt. Beteiligt waren 32 abgebende Betriebe aus Niedersachsen im Zeitraum von 2022 bis 2024 mit rund 86.000 Tonnen Wirtschaftsdünger, deren tatsächlicher Verbleib verschleiert werden sollte. Auch weitere Fälle zeigten die Bedeutung einer konsequenten düngerechtlichen Überwachung. So wurden auf einer insolventen Hofstelle große Mengen an Gärresten abgeladen, deren Herkunft und rechtliche Einordnung zunächst ungeklärt waren. Hier war die Motivation der reine Entledigungswille. Ein letztes Beispiel zeigte die Wichtigkeit einer guten Kooperation unter den verschiedenen Behörden.
Dabei wurde deutlich, dass neben den Vorschriften des Dünge- und Düngemittelrechts auch Regelungen aus dem Abfall- und Tierseuchenrecht berücksichtigt werden müssen. Insbesondere bei grenzüberschreitenden Transporten steigen die Anforderungen an Dokumentation und Nachweisführung erheblich.
Zu den wichtigsten mitzuführenden Unterlagen zählen je nach Transportart Beförderungspapiere, Deklarationen nach der Düngemittelverordnung, Nachweise zur Nährstoffzusammensetzung sowie gegebenenfalls tierseuchenrechtliche Gesundheitszeugnisse. Fehlerhafte oder unvollständige Dokumentationen können bei Kontrollen zu Beanstandungen und Sanktionen führen.
Herr Martens stellte 3 Praxisbeispiele aus der letzten Kontrolltätigkeit mit Polizei, BALM, Zoll, GAA, LKA usw. vom 10.09.2026 in der Grafschaft Bentheim vor. Gleich der erste LKW an diesem Tag war mit flüssigem Gärrest aus den Niederlanden Richtung Nienburg unterwegs und fiel durch unklare Dokumente hinsichtlich der Hygienisierung und Kontaktdaten des Abnehmers auf. Im Ergebnis konnte festgehalten werden, dass in Zusammenarbeit mit dem Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) im Nachgang die Hygienisierungsart des Gärrestes geklärt werden. Eine Kontrolle durch den Fachinspektionsdienst (FID) ist für den Abnehmer vorgesehen, da die Kontaktdaten in den Beförderungspapieren unklar sind.
An selben Kontrolltag fielen zwei LKW auf, die festen Gärrest geladen hatten. Die Begleitpapiere waren korrekt und vollständig. Nur der lange Weg zwischen Abgeber (NL) und Aufnehmer (Adresse in Polen à 750 km) bedürfen eine Überprüfung mit Hilfe des Umweltbundesamtes, die für die Grenzüberschreitende Abfallverbringung zuständig ist.
Im letzten Beispiel stellte Herr Martens einen Transport mit Hühnertrockenkot (HTK) vor, der aus den Niederlanden nach Sachsen-Anhalt unterwegs war. Die Ladung und die mitgeführten Dokumente wurden nicht beanstandet. Im Nachgang wird über den FID der Kontakt mit den zuständigen Behörden in Sachsen-Anhalt aufgenommen und die Aufnahme des Wirtschaftsdüngers in Sachsen-Anhalt gegengeprüft.
Die Düngebehörde der Landwirtschaftskammer Niedersachsen empfiehlt allen Beteiligten, vor jedem Transport die erforderlichen Nachweise sorgfältig zu prüfen und sich regelmäßig über aktuelle rechtliche Entwicklungen zu informieren. Eine vollständige Dokumentation trägt nicht nur zur Rechtssicherheit bei, sondern unterstützt auch einen transparenten und nachhaltigen Umgang mit Nährstoffströmen.
Fazit: Wer Wirtschaftsdünger national oder international transportiert, sollte die gesetzlichen Anforderungen genau kennen. Eine sorgfältige Vorbereitung und vollständige Unterlagen sind die Grundlage für einen reibungslosen und rechtskonformen Transport.
Importe von Pflanzenschutzmitteln nach Niedersachsen
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Im Mittelpunkt standen die gesetzlichen Regelungen für den grenzüberschreitenden Handel sowie die Voraussetzungen für das Inverkehrbringen und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Deutschland. Die Referentinnen erläuterten, dass nur zugelassene Pflanzenschutzmittel eingeführt und verwendet werden dürfen. Verstöße gegen die geltenden Bestimmungen können erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.Darüber hinaus wurde auf die Bedeutung wirksamer Kontrollen hingewiesen. Diese dienen dem Schutz von Verbrauchern, Anwendern und Umwelt und sollen sicherstellen, dass ausschließlich rechtmäßig zugelassene Produkte auf den Markt gelangen. Insbesondere bei Importen aus dem Ausland kommt der Dokumentation und Nachvollziehbarkeit der Warenströme eine zentrale Rolle zu. |

Polizeiliche Erfahrungen mit Wirtschaftsdünger-Importen: Von Überladungen bis zu Umweltstraftaten
Überladene Fahrzeuge, mangelhafte Ladungssicherung und Umweltgefahren durch Unfälle: Der Import von Wirtschaftsdüngern nach Niedersachsen stellt Behörden regelmäßig vor Herausforderungen.
Von der Polizeiinspektion Osnabrück berichtete Herr Seiger, dass Wirtschaftsdüngertransporte häufig im Rahmen der Verkehrsüberwachung kontrolliert werden. Dabei werden immer wieder erhebliche Überladungen festgestellt. Ein Grund dafür sind die unterschiedlichen zulässigen Gesamtgewichte im internationalen Verkehr: Während in den Niederlanden Transporte mit bis zu 50 Tonnen zulässig sind, liegt die Grenze in Deutschland bei 40 Tonnen.
Ein weiterer Schwerpunkt war die Ladungssicherung. Durch ungeeignete Transportmittel können flüssige Bestandteile von Wirtschaftsdüngern austreten und sowohl den Straßenverkehr als auch die Umwelt gefährden. Besonders bei Unfällen mit Flüssigdüngern besteht die Gefahr, dass Gewässer oder das Grundwasser verunreinigt werden.
Darüber hinaus wurde die strafrechtliche Relevanz von Umweltdelikten erläutert. Verstöße können unter anderem den Tatbestand der Gewässer- oder Bodenverunreinigung erfüllen. Auch der unerlaubte Umgang mit Abfällen, illegale Lagerungen oder die Gefährdung geschützter Gebiete können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Die Veranstaltung verdeutlichte zudem die enge Zusammenarbeit zwischen Polizei und Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Während die Polizei für Gefahrenabwehr, Verkehrsüberwachung sowie die Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten zuständig ist, übernimmt die Landwirtschaftskammer wichtige Aufgaben im Vollzug des Düngemittelrechts, des Pflanzenschutzrechts und bei der Überwachung der Wirtschaftsdüngerströme.
Der 2. Gesprächskreis Düngemittel- und Abfallrecht zeigte eindrucksvoll, dass die Kontrolle grenzüberschreitender Wirtschaftsdüngertransporte nur durch eine enge Zusammenarbeit aller beteiligten Behörden gelingen kann. Digitalisierung, Datenaustausch und gemeinsame Kontrollen sind dabei zentrale Bausteine für mehr Transparenz, Rechtssicherheit sowie den Schutz von Umwelt und Gewässern. Gleichzeitig wurde deutlich, dass vollständige Dokumentationen und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben die Grundlage für einen nachhaltigen und rechtskonformen Umgang mit Nährstoffströmen bilden.









