Düngebehörde

Aussetzung der Sanktionen in nitratbelasteten und eutrophierten Gebieten in Niedersachsen

Webcode: 01044968
Stand: 18.12.2025

Im Jahr 2025 ist die Sanktionierung der Betriebe für Prüfkriterien, welche ausschließlich die niedersächsische Landesverordnung betreffen, ausgesetzt.

Aufgrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom 24.Oktober 2025 wurde die Düngeverordnung des Freistaats Bayern weitestgehend für unwirksam erklärt. Das Urteil sorgt auch in anderen Bundesländern dafür, dass Rechtsunsicherheit bezüglich der nitratbelasteten und eutrophierten Gebiete herrscht. Aus diesem Grund wird in Niedersachsen die Ahndung von Verstößen, die im Jahr 2025 festgestellt wurden, ausgesetzt. Bereits rechtskräftige Bescheide sind davon jedoch ausgenommen.

Die in Niedersachsen ausgewiesenen Gebiete sind auf Grund des Urteils über die bayrischen Regelungen nicht automatisch unwirksam. Allerdings lassen sämtliche Verfahren mit Bezug zur entsprechenden bundesrechtlichen Ermächtigungsgrundlage auch ein ähnliches Ergebnis erwarten. Eine abschließende Beurteilung der Folgen ist jedoch erst nach Vorliegen der noch ausstehenden Urteilsbegründung möglich.