Düngebehörde

Berechnungsgrundlagen für Ausgleichsleistungen des Jahres 2024 gemäß §93 NWG und für freiwillige Vereinbarungen des Jahres 2025 (Blaubuch)

Webcode: 01044889
Stand: 24.11.2025

Das aktualisierte Blaubuch steht im Downloadbereich zur Verfügung. Neben der Darstellung der rechtlichen Grundlagen für die Jahre 2024 und 2025 und der Berechnungen der freiwilligen Vereinbarungen (FV) und Ausgleichsleistungen auf Grundlage der Richtwertdeckungsbeiträge 2024 ist die neu notifizierte Maßnahme für den Forst veröffentlicht.

Titelblatt Blaubuch 20204/25
Titelblatt Blaubuch 2024/25Dorothea Flassig
Die Berechnungsgrundlagen für Ausgleichsleistungen 2024 und der Katalog für freiwillige Vereinbarungen 2025 sind in Zusammenarbeit mit dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) auf Grundlage der Richtwertdeckungsbeiträge des Jahres 2024 und den in den betreffenden Jahren geltenden rechtlichen Vorgaben aktualisiert worden.

Neu notifiziert ist der Maßnahmenkatalog für Freiwillige Vereinbarungen im Forstbereich, der im Kapitel Teil II, Nr. V aufgeführt ist.

Die Ausgleichsberechnungen eines Beispielbetriebes ‚Mustermann‘ im Wasserschutzgebiet zu den jeweiligen Ausgleichstatbeständen sind im Anhang zusammengestellt und unter Berücksichtigung der o.g. genannten rechtlichen Änderungen (sechs Fallbeispiele) berechnet.

Das gesamte pdf-Dokument des Blaubuches auf Grundlage der Richtwertdeckungsbeiträge 2024 steht im Downloadbereich zur Verfügung.

Der NLWKN gibt in den Durchführungsbestimmungen und in den Hinweisblättern zu den Freiwilligen Vereinbarungen Informationen zur Umsetzung der Freiwilligen Vereinbarungen. Unter anderem sind hierbei die Erläuterungen zu den Datengrundlagen der Ausgleichsleistungen mit einer Ausnahme für Berechnungen in 2025 zu beachten:

Aktualisierung der Hinweise zur Abwicklung der Freiwilligen Vereinbarungen (Stand 15.10.2025).

Dieses können unter folgendem Link abgerufen werden:

http://www.nlwkn.niedersachsen.de/wasserwirtschaft/grundwasser/grundwasserschutz_landwirtschaft/
niedersaechsisches_kooperationsmodell/freiwillige_vereinbarungen/freiwillige-vereinbarungen-111380.html

Finanziert wird das Blaubuch aus der Wasserentnahmegebühr des Landes Niedersachsen im Rahmen der landesweiten Tätigkeiten der LWK im kooperativen Trinkwasserschutz § 28 NWG.

Die Veröffentlichungen der Ausgleichsleistungen der zurückliegenden Erntejahre stehen ebenfalls zum Download zur Verfügung.