Ab 2025 können für die endgültige Düngebedarfsermittlung die Nmin-Mittelwerte verwendet werden, da keine Nmin-Jahreswerte mehr veröffentlicht werden. Die für das Jahr 2027 gültigen Werte finden Sie im Downloadbereich.

Ausnahmen bestehen für Grünland, Dauergrünland und mehrschnittiges Feldfutter, sowie weitere Kulturen. Eine Auflistung finden Sie in unserem FAQ (Für welche Kulturen muss kein Nmin-Wert bei der DBE berücksichtigt werden?).
Weicht die Bodenart von dem BKR ab, so können benachbarte BKR mit vergleichbarer Bodenart herangezogen werden. Entscheidend ist die Hauptbodenart, die aus der Bodenuntersuchung hervorgeht.
Bei besonderen Standort- und Bewirtschaftungsbedingungen sind betriebseigene Nmin-Untersuchungen zu empfehlen.



