Im September 2026 wurden die Düngebedarfsermittlung (DBE) sowie die Dokumentation der Düngung (DdD) für das Düngejahr 2027 freigeschaltet. Darüber hinaus wurden die GAP‑Antragsdaten 2026, aktualisierte Feldblockbestände, angepasste Kulisseninformationen und neue Eingabefelder für Phosphatmengen aus Herbstdüngungen in ENNI eingebunden.
Freischaltung des Düngejahrs 2027 und Aktualisierung der Flächendaten
Mit dem ENNI‑Update im September 2026 stehen die Bereiche Düngebedarfsermittlung (DBE) und Dokumentation der Düngung (DdD) für das Düngejahr 2027 zur Verfügung. Damit können die Aufzeichnungen für das kommende Düngejahr ab sofort in ENNI angelegt und bearbeitet werden.
Zusätzlich wurden die aktuellen GAP‑Antragsdaten 2026 in ENNI eingebunden. Sofern für einen Betrieb GAP‑Antragsdaten vorliegen, können diese wie gewohnt für die Anlage und Pflege der Schläge genutzt werden.
Ebenfalls aktualisiert wurden die in ENNI hinterlegten Feldblockbestände. Dadurch stehen die aktuellen Flächeninformationen für die Bearbeitung der Aufzeichnungen zur Verfügung.
Anpassung der Kulisseninformationen
Aufgrund der aktuellen Aussetzung des Vollzugs der düngerechtlichen Maßnahmen in den nitratbelasteten und eutrophierten Gebieten in Niedersachsen wurden die Kulisseninformationen in ENNI angepasst.
Für die Bezugsjahre 2026 und 2027 werden die Kulisseneinträge für rote und gelbe Gebiete systemseitig auf „nein“ gesetzt.
Neue Eingabefelder für Phosphatwerte aus Herbstdüngungen
In der Düngebedarfsermittlung wurden zwei neue Eingabefelder ergänzt. Mit diesen können P₂O₅‑Mengen aus Herbstdüngungen des vorherigen Kalenderjahres in das aktuelle Kalenderjahr übernommen werden.
Dies gilt sowohl für reguläre Herbstdüngungen als auch für Mistdüngungen zur Folgefrucht. Die neuen Eingabemöglichkeiten stehen ab dem Düngejahr 2026 zur Verfügung und ergänzen die bereits vorhandene Berücksichtigung von Stickstoffmengen aus Herbstdüngungen.
Vereinfachte Erfassung bei Flächen ohne Aufzeichnungspflicht
Im Reiter „Keine Aufzeichnungspflicht“ wurde die Erfassung vereinfacht. Sofern GAP‑Antragsdaten für den Betrieb vorliegen, können Kulturcode und Kulturart nun automatisch anhand des zugehörigen GAP‑Codes übernommen werden. Dadurch reduziert sich der manuelle Erfassungsaufwand und Fehleingaben werden vermieden.

