Seit 2024 bilden Niedersachsen, Bremen und Hamburg im Meldeprogramm Wirtschaftsdünger eine gemeinsame Region. Das führt zu wichtigen Änderungen bei der Erfassung von Lieferungen.
Im Jahr 2024 wurden die Hamburger und Bremer Betriebe in das nierdersächsische Meldeprogramm für Wirtschaftsdünger integriert. Durch diese Erweiterung kommt es auch für niedersächsische Betriebe mit Lieferpartnern in Bremen oder Hamburg zu Änderungen. Technisch bilden die Betriebe aus Niedersachsen, Hamburg und Bremen nun eine gemeinsame Region. Lieferungen zwischen diesen Bundesländern sind im Meldeprogramm daher so zu erfassen, wie landesinterne Meldungen. Im Detail bedeutet das:
- Für Hamburger/Bremer Betriebe ist die für die Antragstellung Agrarförderung (ANDI) vergebene Betriebsnummer zu nutzen.
- Bremen: Betriebsnummern beginnen mit 276 03 011
- Bremerhaven: Betriebsnummern beginnen mit mit 276 03 012
- Hamburg: Betriebsnummern beginnen mit 276 03 900
- Bremer und Hamburger Betriebe stehen in der Liste für selbst erfasste Adressen (Betriebe nicht in Niedersachsen, Hamburg [& Bremen]) nicht mehr zur Verfügung.
- Lieferungen zwischen Bremen, Niedersachsen bzw. Hamburg sind nicht mehr als „Aufnahmemeldung aus anderen Bundesländern / Ausland“ zu erfassen.
- Diese Änderungen gelten auch für Meldungen per Dateiimport.
Betriebe (einschließlich Berater, Vermittler etc.), die keine Betriebsnummer für die Agrarförderung besitzen, aber Zugang zum Meldeprogramm Wirtschaftsdünger benötigen, können über den Vordruck unter Webcode 01021561 eine LWK-Nummer beantragen.
Diese Nummer ist ausschließlich für die Meldeprogramme der Düngebehörde nutzbar und nicht für die Antragstellung Agrarförderung.
