Der neue Maßnahmenkatalog zu Freiwilligen Vereinbarungen im Agrarbereich ist notifiziert
Der beim NLWKN veröffentlichte neu notifizierte Katalog enthält zu den einzelnen Maßnahmen fachliche Mindestanforderungen, die in den Kooperationen vor Ort ergänzt bzw. konkretisiert werden, und Berechnungsgrundlagen mit maximalen Förderbeträgen für alle Freiwilligen Vereinbarungen. Für die Ermittlung der örtlichen Förderbeträge sind die aktualisierten Berechnungsgrundlagen im Blaubuch der Landwirtschaftskammer Niedersachsen zu nutzen.
Freiwillige Vereinbarungen können ab dem 01.07.2024 gemäß des beim NLWKN veröffentlichten neuen Maßnahmenkataloges und den entsprechenden Durchführungsbestimmungen abgeschlossen werden. Bestehende Verträge von Freiwilligen Vereinbarungen sind ggf. anzupassen. Ab dem 01.01.2025 können diese nur noch nach den Vorgaben des neu notifizierten Maßnahmenkatalges angeboten werden. Die Notifizierung umfasst eine Laufzeit bis zum 31.12.2029.
Ein Erlass des Niedersächsischen Umweltministeriums und ein aktualisiertes Hinweisblatt des NLWKN erläutern die Bedingungen für die Abwicklung der Freiwilligen Vereinbarungen unter den aktuellen Gesichtspunkten (www.nlwkn.niedersachsen.de -> Wasserwirtschaft -> Grundwasser -> Niedersächsisches Kooperationsmodell Trinkwasserschutz -> Freiwillige Vereinbarungen).
Der 2016 notifizierte Maßnahmenkatalog (s. Berechnungsgrundlagen für Freiwillige Vereinbarungen des Jahres 2023) ist noch bis zum 31.12.2024 gültig.
Nähere Informationen zu den Berechnungen der Ausgleichsleistungen finden sie hier.
Kontakte
Dorothea Flassig
landesweite Aufgaben im kooperativen Trinkwasserschutz §28 NWG
Laura Jans-Wenstrup
Fachreferentin Betriebswirtschaft
Berechnungsgrundlagen für Ausgleichsleistungen des Jahres 2022 gemäß §93 NWG und für freiwillige Vereinbarungen des Jahres 2023 (Blaubuch)
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