Berechnungsgrundlagen für Ausgleichsleistungen des Jahres 2021 gemäß §93 NWG und für freiwillige Vereinbarungen des Jahres 2022 (Blaubuch)
Das aktuelle Blaubuch (Teil I bis III) steht im Downloadbereich zur Verfügung. Neben der alljährlichen Aktualisierung der Berechnungsgrundlagen für freiwillige Vereinbarungen (FV) auf Grundlage der aktuellen Richtwertdeckungsbeiträge und der Berechnungen der freiwilligen Vereinbarungen (s. Teil II) sind Berechnungsbeispiele für bisher nicht notifizierte freiwillige Maßnahmen zur Substitution einiger Pflanzenschutzmittelwirkstoffe durch eine mechanische oder kombinierte chemisch- mechanischen Unkrautbekämpfung im Mais, Raps und Getreide in Teil III dieses Blaubuches veröffentlicht.
Die Berechnungsgrundlagen für Ausgleichsleistungen 2021 und der Katalog für freiwillige Vereinbarungen 2022 sind in Zusammenarbeit mit dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) auf Grundlage der aktuellen Richtwertdeckungsbeiträge und geltenden rechtlichen Vorgaben aktualisiert worden.
Bei den aktuellen Ausgleichsberechnungen ist zu berücksichtigen, dass die Preise der Richtwertdeckungsbeträge 2021 der Landwirtschaftskammer Niedersachsen als Berechnungsgrundlage zugrunde gelegt wurde. Eventuelle Preissteigerungen im Jahr 2022 sind demnach in diesem Blaubuch noch nicht berücksichtigt.
Dieses aktuelle Blaubuch liefert u.a. einen Abgleich der Änderungen der Düngeverordnung, der Landesdüngeverordnung und Förderungsrichtlinien mit den Bedingungen der Ausgleichsleistungen und geht auf die aktuellen Änderungen durch das Inkrafttreten der Niedersächsischen Feldmieten-Verordnung ein.
Die Ausgleichsberechnungen eines Beispielbetriebes ‚Mustermann‘ im Wasserschutzgebiet zu den jeweiligen Ausgleichstatbeständen sind im Anhang zusammengestellt und unter Berücksichtigung der o.g. genannten rechtlichen Änderungen (sechs Fallbeispiele) berechnet.
Das gesamte pdf-Dokument des Blaubuches 2021/22 steht im Downloadbereich zur Verfügung.
Finanziert wird das Blaubuch aus der Wasserentnahmegebühr des Landes Niedersachsen im Rahmen der landesweiten Tätigkeiten der LWK im kooperativen Trinkwasserschutz § 28 NWG.
Die Veröffentlichungen der Ausgleichsleistungen der zurückliegenden Erntejahre stehen ebenfalls zum Download zur Verfügung.
Downloads
Kontakte
Dorothea Flassig
landesweite Aufgaben im kooperativen Trinkwasserschutz §28 NWG
Laura Jans-Wenstrup
Fachreferentin Betriebswirtschaft
Berechnungsgrundlagen für Ausgleichsleistungen des Jahres 2022 gemäß §93 NWG und für freiwillige Vereinbarungen des Jahres 2023 (Blaubuch)
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