Düngebehörde

Meldeprogramm - Informationen zum Update vom 23.08.2022

Webcode: 01040935
Stand: 23.08.2022

Update Meldeprogramm für Wirtschaftsdünger am 23.08.2022 – Die Eingabemasken wurden vereinheitlicht und Plausibilitätsprüfungen für Nährstoffgehalte überarbeitet.

Mit dem Update des Meldeprogramms am 23.08.2022 wurden folgende Programmbereiche aktualisiert.

  • Vereinheitlichung von Eingabemasken zur Erfassung der Nährstoffgehalte von Wirtschaftsdüngern:
    Die Eingabemasken in den Programmbereichen zur Erstellung von Abgabe-, Aufnahme- und Importmeldungen, Deklarationen sowie zum Speichern von Analyseergebnissen im Meldeprogramm für Wirtschaftsdünger wurden vereinheitlicht. Es ist nun in allen Bereichen die Erfassung von Nährstoffgehalten sowohl als Anteil in Prozent als auch in der Einheit kg je t bzw. m³ möglich.
     
  • Überarbeitung der Plausibilitätsprüfung für Nährstoffgehalte:
    Bisher erschien ein Hinweis im Meldeprogramm, wenn eingegebene Nährstoffgehalte um mehr als 50 % vom Richtwert abwichen. Diesen Hinweis musste der Anwender vor dem Speichern bestätigen. Mit dem Programmupdate vom 23.08.2022 wird für den Großteil der Wirtschaftsdünger eine neue Plausibilitätsprüfung für die Nährstoffe Gesamtstickstoff (N), Ammoniumstickstoff (NH4) und Phosphat (P2O5) herangezogen.
    Hierbei wird wirtschaftsdüngerspezifisch – anhand des eingegebenen Trockenmassegehalts – geprüft, ob die Eingabe im Vergleich zu den in den Vorjahren erfassten Analyseergebnissen plausibel ist. Dies umfasst nun auch Wirtschaftsdünger und Gärreste ohne Richtwerte.  Werden stark abweichende Nährstoffgehalte festgestellt, muss der Anwender weiterhin die Richtigkeit der getätigten Angaben bestätigen. Diese Änderung betrifft neben der Erfassung von Wirtschaftsdüngermeldungen, Deklarationen und Analysen direkt im Meldeprogramm jetzt auch den Import von Meldungen per csv-Schnittstelle.