Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen führt zusammen mit dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) im Rahmen der landesweiten Aufgaben im kooperativen Trinkwasserschutz nach § 28 des Niedersächsischen Wassergesetzes Versuche zur grundwasserschutzorientierten Landwirtschaft durch.
Zwischenfruchtbestand im Versuch zum Wasserschutz und Düngerecht, Standort Wehnen (645)Lea BallDie Versuche werden durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU) mit Mitteln aus der Wasserentnahmegebühr sowie die hoheitlichen Aufgaben im Bereich Düngerrecht durch das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) finanziert. Das LBEG ist innerhalb der Projekte für die Messung der Nitratkonzentrationen im Sickerwasser und die Modellierung des Wasserhaushaltes zur Berechnung der Nitrat-Stickstoff-Frachten zuständig.
Am Versuchsstandort in Wehnen, Landkreis Ammerland, wird seit 2012 ein Versuch zum grundwasserschutzorientierten Zwischenfruchtanbau durchgeführt. Dabei wird der Einfluss der Art und Höhe der N-Düngung zur Zwischenfruchtund die Höhe der N-Düngung zur nachfolgenden Hauptfrucht untersucht. Eine besondere Bedeutung kommt dabei der Stickstoffaufnahme durch die Zwischenfrucht zu, denn dadurch können die Reststickstoffgehalte im Boden nach der Ernte der letzten Hauptfrucht (Winterroggen) reduziert werden. Versuch zum Wasserschutz und Düngerecht am Standort Wehnen (645)Andreas ReichelEs wird untersucht, wie viel Stickstoff aus der N-Aufnahme der Zwischenfrucht im darauffolgenden Jahr der Hauptfrucht und den Folgejahren zur Verfügung steht (N-Nachlieferung). Für zusätzliche Erkenntnisse für den Grundwasserschutz werden Messungen der Nitratkonzentrationen im Sickerwasser durchgeführt und der Wasserhaushalt zur Berechnung der Nitrat-N-Frachten modelliert.
Die zwei aktuellen Auswertungen, den langjährigen Bericht sowie die Auswertung der Sickerwasserperioden 2020/2021-2022/2023, stehen Ihnen im Downloadbereich (s.u.) zur Verfügung.
Logo landesweite Aufgaben § 28 NWG, VersucheDorothea Flassig
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