Wirtschaftsdünger Meldepflichten: alles über häufige Beanstandungen bei behördlichen Kontrollen, Meldefehler einfach finden und korrigieren, neue / erweiterte Meldepflichten ab Juli 2017
Bei behördlichen Prüfungen im Meldeprogramm und bei Vor-Ort-Kontrollen wurden verschiedene Meldefehler festgestellt, die Verstöße gegen die Meldeverordnung darstellen und als Ordnungswidrigkeit geahndet werden können (§ 2 Meldeverordnung).
Die beigefügten Merkblätter enthalten hilfreiche Hinweise.
Überprüfen Sie Ihre Meldungen rechtzeitig zum Ablauf der Meldefristen auf Vollständigkeit und Richtigkeit, um Beanstandungen bei Kontrollen zu vermeiden.
Das gilt auch, wenn Sie andere Betriebe oder Dienstleister mit der Meldung beauftragt haben. Sie bleiben ordnungsrechtlich für die Einhaltung der Meldepflichten für Ihren Betrieb verantwortlich (§ 130 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten) und sind gehalten, die korrekte Ausführung erteilter Meldeaufträge zu überprüfen (z. B. Meldungsliste vorlegen lassen oder selbst im Meldeprogramm aufrufen).
Treten beim Melden Probleme auf oder haben Sie Fragen zum Umgang mit dem Programm, können Sie sich zu unseren Geschäftszeiten an die Hotline 0441 801 650 der Meldestelle Düngerecht wenden. Dort erhalten Sie direkte Hilfestellung und umfassend Auskunft.
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Meldestelle Wirtschaftsdünger Niedersachsen
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Update Meldeprogramm für Wirtschaftsdünger am 23.08.2022 – Die Eingabemasken wurden vereinheitlicht und Plausibilitätsprüfungen für Nährstoffgehalte überarbeitet.
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Programmerweiterung vom 28.04.2022 - Das Meldeprogramm für Wirtschaftsdünger wurde um einen E-Mail-Benachrichtigungsservice bei Unstimmigkeiten im Meldungsabgleich erweitert.
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Als Service für Betriebsleiter und Berater bietet das Meldeprogramm für Wirtschaftsdünger eine Datenschnittstelle für Sammelmeldungen per Datei. Weitere Informationen erhalten Sie hier:
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