Mit einem bevorstehenden Update werden die Meldeprogramme der Bundesländer erstmals miteinander vernetzt. Zudem entsteht eine direkte Datenverbindung zur niederländischen Datenbank rVDM.
In Kürze wird das Meldeprogramm für Wirtschaftsdünger Niedersachsen, Hamburg & Bremen an die neue zentrale Meldedatenbank für länderübergreifende Wirtschaftsdüngertransporte (ZMD) angeschlossen. Die ZMD ist Teil eines vom BMLEH geförderten Projekts im Rahmen der deutschen Innovationspartnerschaft Agrar, welches die bislang isolierten Meldesysteme der Bundesländer miteinander verknüpfen soll.
Nach einer internen Testphase ist der Start der ZMD für Anfang November geplant - zunächst mit den Meldeprogrammen aus Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. In den folgenden Monaten werden weitere Bundesländer sowie die niederländische Datenbank rVDM angebunden.
Was ändert sich für Sie?
Sie arbeiten weiterhin mit dem Meldeprogramm für Wirtschaftsdünger Niedersachsen, Hamburg & Bremen. Die ZMD übernimmt im Hintergrund die Vernetzung mit den anderen Bundesländern.
Ab dem Start der ZMD bzw. ab dem Tag, an dem ein weiteres Land an die ZMD angebunden wird, gelten bei allen Meldungen die gleichen Regeln wie bei Meldungen innerhalb Niedersachsens:
- Meldung nur mit gültiger Betriebsnummer:
Bei Transporten zwischen Ländern, deren Meldeprogramme für Wirtschaftsdünger an die ZMD angeschlossen sind, entfällt die manuelle Erfassung der Adressdaten des Meldepartners. Wie bei Meldungen innerhalb Niedersachsens muss die korrekte Betriebsnummer des Lieferanten bzw. Aufnehmers angegeben werden. Dies gilt dann auch für Meldungen von Lieferungen, die vor der ZMD-Anbindung erfolgten.
Über die ZMD wird die Betriebsnummer direkt bei der Meldung auf Gültigkeit geprüft. Für gültige Nummern werden Ihnen die Adressdaten nach dem Speichern angezeigt. Bei ungültigen Angaben kann die Meldung nicht gespeichert werden und die richtige Betriebsnummer ist von Ihnen beim Meldepartner zu erfragen.
- Vorbereitung empfohlen:
Bitte tauschen Sie bereits jetzt bei der Bestellung oder einer geplanten Lieferung von Wirtschaftsdüngern die Betriebsnummern mit Ihren Meldepartnern in anderen Ländern aus, damit diese für die Meldung vorliegen.
- Keine Änderung bei nicht angeschlossenen Ländern:
Für Transporte zwischen Ländern, die nicht an der ZMD teilnehmen, bleibt das bisherige Verfahren bestehen: Die Adressdaten müssen weiterhin manuell erfasst werden.
- Vereinfachte Importmeldung:
Bei Aufnahmen aus Ländern, die über die ZMD vernetzt sind, können Sie mit der Funktion „Empfang bestätigen“ nun auch die Importmeldung mit wenigen Mausklicks aus einer vorhandenen Abgabemeldung erstellen. Falls die Meldung des Lieferanten nicht innerhalb der einmonatigen Meldefrist vorliegt, erfassen Sie die Aufnahme zur Erfüllung Ihrer Meldepflicht bitte manuell.
- Unterschiede bei Pflichtangaben:
Aufgrund unterschiedlicher Landesvorgaben zu den meldepflichtigen Daten, können niedersächsische Pflichtangaben (z. B. Vermittler, Nverfügbar / NH₄-N, TM-Gehalt) nicht in der Abgabemeldung eines anderen Landes vorhanden sein. Diese müssen bei der Datenübernahme („Empfang bestätigen“) ggf. manuell ergänzt werden.
Auch bei den Bezeichnungen der Wirtschaftsdünger kann es Unterschiede zwischen den Ländern geben. Wenn programmseitig keine eindeutige „Übersetzung“ möglich ist, wird die Bezeichnung aus dem anderen Land angezeigt und bei der Datenübernahme ist die für Niedersachsen zutreffende Wirtschaftsdüngerart auszuwählen.
- Unverändert: Keine Meldung mit Vollmacht für Betriebe in anderen Ländern möglich:
Zur Erfassung von Meldungen ist es technisch erforderlich, dass der Melder an dem Meldeprogramm „seines Landes“ angemeldet ist. D. h. ein im niedersächsischen Meldeprogramm für Wirtschaftsdünger angemeldeter Betrieb kann bei grenzüberschreitenden Transporten „nur“ den Import für den Nds. Empfänger melden (ggf. auch mit Vollmacht). Die dazugehörige Abgabemeldung muss im Meldeprogramm des anderen Landes erfolgen (Betriebsnummer & Passwort müssen hierfür vorhanden sein).
- Änderungen betreffen auch den Sammelimport von Meldungen per csv-Datei
Bitte beachten Sie, dass die oben genannten Änderungen durch die Vernetzung der Meldeprogramme durch die ZMD auch den Sammelimport von Meldungen per csv-Datei betreffen und passen Ihre Dateien entsprechend an.
Neuerungen im Meldeprogramm
Mit der Einführung der ZMD wird auch das Hauptmenü des Meldeprogramms überarbeitet:
- Der Menüpunkt für Importmeldungen entfällt, da diese künftig wie innerniedersächsische Aufnahmen behandelt werden.
- Die Länderauswahl für Abgeber und Aufnehmer erfolgt nun direkt in den Meldemasken und steuert im Weiteren die Eingabeoptionen (ZMD-Land / kein ZMD-Land).
- Die Vorauswahl „Art der Betriebsnummer“ (ZID-Nr., Biogas-Nr., LWK-Nr.), wird in allen Masken gestrichen.
- Die Benennung und Sortierung einzelner Menüpunkte werden angepasst.
- Die erweiterte Meldungsübersicht erhält neue Filterfunktionen speziell für ZMD-Meldungen.
