Demo-Version Meldeprogramm Wirtschaftsdünger Niedersachsen
Mit der Demo-Version des Meldeprogramms Wirtschaftsdünger Niedersachsen besteht die Möglichkeit, auf einer Testumgebung mit Spieldaten die Erfassung von Meldevorgängen zu simulieren. Die Testumgebung darf auch für Schulungszwecke oder bei Vorführungen verwendet werden.
Die Demo-Version umfasst - bis auf die Möglichkeit der Passwortänderung - alle Funktionalitäten und Plausibilitäten der Originalversion. Wichtig: Echte Meldungen können mit der Demo-Version nicht abgegeben oder bearbeitet werden!
Die erfassten Daten werden zudem zur Verbesserung der Übersichtlichkeit ohne vorherige Ankündigung gelegentlich gelöscht.
Die Demo-Version des Meldeprogramms für Wirtschaftsdünger in Niedersachsen kann über den folgenden Link aufgerufen werden:
Demo-Version Meldeprogramm Wirtschaftsdünger
Die im Testprogramm hinterlegten Betriebe mit den Betriebsnummern und Passwörtern sind der angefügten Datei zu entnehmen. Testmeldungen können nur mit diesen Betriebsnummern durchgeführt werden.
Kontakte
Meldeprogramm Wirtschaftsdünger Niedersachsen
Meldeprogramm - Informationen zum Update vom 23.08.2022
Update Meldeprogramm für Wirtschaftsdünger am 23.08.2022 – Die Eingabemasken wurden vereinheitlicht und Plausibilitätsprüfungen für Nährstoffgehalte überarbeitet.
Mehr lesen...Meldeprogramm - Benachrichtigungsservice durch E-Mail
Programmerweiterung vom 28.04.2022 - Das Meldeprogramm für Wirtschaftsdünger wurde um einen E-Mail-Benachrichtigungsservice bei Unstimmigkeiten im Meldungsabgleich erweitert.
Mehr lesen...Datenschnittstelle für Sammelmeldung per Datei
Als Service für Betriebsleiter und Berater bietet das Meldeprogramm für Wirtschaftsdünger eine Datenschnittstelle für Sammelmeldungen per Datei. Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Mehr lesen...Deklarationsmanager im Meldeprogramm für Wirtschaftsdünger
Im Rahmen der düngerechtlichen Kontrollen fällt immer wieder auf, dass die Kennzeichnungsanforderungen der Düngemittelverordnung von den Abgebern und Inverkehrbringern von Wirtschaftsdüngern gar nicht oder nicht richtig umgesetzt …
Mehr lesen...Wirtschaftsdünger Abgabe: Mitteilung als Inverkehrbringer von Wirtschaftsdünger gem. § 5 Bundesverbringensverordnung nicht vergessen! (zur einmaligen Registrierung als Inverkehrbringer)
Bei düngerechtlichen Kontrollen stellen die Prüfdienste häufiger fest, dass bei abgebenden Betrieben keine Mitteilung als Inverkehrbringer gemäß § 5 Bundesverbringensverordnung (WDüngV) erfolgt ist. Diese Pflicht …
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Bei behördlichen Prüfungen im Meldeprogramm und bei Vor-Ort-Kontrollen wurden verschiedene Meldefehler festgestellt, die Verstöße gegen die Meldeverordnung darstellen und als Ordnungswidrigkeit geahndet werden können (§…
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