Das aktualisierte Blaubuch mit einer Darstellung der rechtlichen Grundlagen für die Jahre 2025 und 2026 und der Berechnungen der freiwilligen Vereinbarungen (FV) und Ausgleichsleistungen auf Grundlage der Richtwertdeckungsbeiträge 2025 steht im Downloadbereich zur Verfügung.

Die Ausgleichsberechnungen eines Beispielbetriebes ‚Mustermann‘ im Wasserschutzgebiet zu den jeweiligen Ausgleichstatbeständen sind im Anhang zusammengestellt und unter Berücksichtigung der o.g. genannten rechtlichen Änderungen (sechs Fallbeispiele) und unter den neuen derzeitig zu Verfügung stehenden Rechentools berechnet. Die Versorgung der Mastschweine in diesem Beispielbetrieb wurde praxisgerecht auf eine stark N-/ P-reduzierte Breifütterung geändert.
Mit der Aussetzung des Vollzuges der zusätzlichen Auflagen zur Düngung in den nitratbelasteten und eutrophierten Gebieten am 21.01.2026 entfallen auch bis auf Weiteres die Einschränkungen bei den Freiwilligen Vereinbarungen in den roten Gebieten - siehe dazu auch Freiwillige Vereinbarungen und Ausgleichszahlungen | Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (Hinweisblätter NLWKN). In den Kapiteln dieses Blaubuches werden die Beschränkungen der roten Gebiete weiterhin dargestellt. Dadurch wird sichergestellt, dass bei einer erneuten Ausweisung bzw. möglichen Wiedereinführung alle notwendigen Informationen verfügbar sind.
Hinsichtlich der Freiwilligen Vereinbarung I.A ( Zeitliche Beschränkung der Aufbringung tierischer Wirtschaftsdünger) ist besonders zu beachten, dass ein Ausgleich ab dem Ausgleichsjahr 2027 nur noch als Einzelfallausgleich erfolgen kann. Der Abschluss der Freiwilligen Vereinbarung I.A ist ab 2027 nicht mehr möglich. Nähere Erläuterungen finden Sie in den entsprechenden Kapiteln zur Lagerung.
Das gesamte pdf-Dokument des Blaubuches auf Grundlage der Richtwertdeckungsbeiträge 2025 steht im Downloadbereich zur Verfügung.
Finanziert wird das Blaubuch aus der Wasserentnahmegebühr des Landes Niedersachsen im Rahmen der landesweiten Tätigkeiten der LWK im kooperativen Trinkwasserschutz § 28 NWG.
Die Veröffentlichungen der Ausgleichsleistungen der zurückliegenden Erntejahre stehen ebenfalls zum Download zur Verfügung.






