Für den Import von unbehandelten Wirtschaftsdüngern aus anderen EU-Mitgliedstaaten ist nach Tierseuchenrecht ein Antrag bei der zuständigen Behörde, in Niedersachsen das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES), notwendig. Zum Antrag wird von Seiten des LAVES eine Nährstoffbilanz des aufnehmenden Betriebes gefordert.
Der Import von unbehandelten Wirtschaftsdüngern aus dem Ausland nach Niedersachsen ist genehmigungspflichtig. Hierfür muss der aufnehmende Betrieb einen Antrag nach Art. 48 der EG VO 1069/2009 beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (Dezernat 32) stellen.
Im Rahmen der Antragstellung ist ein Saldo (= „Nährstoff-Bilanz“) aus den Nährstofffrachten und der Nährstoffverwertbarkeit auf dem antragstellenden Betrieb und den geplanten Nährstofffrachten aus dem Import vorzulegen. Für die Berechnung dieser „Nährstoffbilanz“ des Betriebes ist eine neue Anwendung konzipiert worden. Diese ist unter dem Namen „Nährstoffbilanz-Rechner“ im Downloadbereich veröffentlicht.
Diese Anwendung ersetzt das bisherige Tool (Qualifizierter Flächennachweis – QFN), das für die für die Berechnung der Nährstoffbilanzen genutzt wurde.
Für die Antragstellung, Bearbeitung, weitere inhaltliche Anforderungen und die Genehmigung kontaktieren Sie bitte das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).


